Regierungsratsbeschluss betreffend Beiträge an die ungedeckten Kosten der beruflichen Ausbildung von Nachwuchssportlerinnen und -sportlern
Regierungsratsbeschluss betreffend Beiträge an die ungedeckten Kosten der beruflichen Ausbildung von Nachwuchssportlerinnen und -sportlern Vom 21. Dezember 2004 (Stand 1. Januar 2005) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 5 Abs. 2 Bst. b und Abs. 3 des Sportgesetzes vom 29. August
2002 1 ) , beschliesst:
Ziff. 1
1 Auf Gesuch hin werden Nachwuchssportlerinnen bzw. Nachwuchssport - lern im Sinne von § 5 Abs. 3 des Sportgesetzes folgende jährlichen Pau - schalbeiträge an die ungedeckten Kosten der beruflichen Ausbildung gewährt:
a) Berufsausbildung zum Kaufmann oder zur Kauffrau im Rahmen des Vinto-Projekts: Fr. 500.–
b) Lehrlinge in einer BBT anerkannten Ausbildung zum «eidg. dipl. Be - rufssportler»: Fr. 500.–
c) Mitglieder eines von Swiss Olympic anerkannten nationalen Nach - wuchskaders: Fr. 1 000.–
d) Mitglieder eines von Swiss Olympic anerkannten nationalen Nach - wuchskaders, welche an einer Junioren- EM oder -WM Rang 1. – 8. belegten und sich dabei unter dem ersten Drittel der Teilnehmenden befanden: Fr. 2 000.– Diese Beiträge können nicht kumuliert werden.
Ziff. 2
1 Ausnahmsweise kann das Amt für Sport auch Gesuche von Jugendlichen, die einem Nachwuchskader eines anderen Sportverbandes angehören, als beitragsberechtigte Nachwuchssportlerinnen und -sportler anerkennen. 1) BGS 417.1
Ziff. 3
1 Ein Gesuch muss bis zum 30. September des Beitragsjahres zusammen mit dem Nachweis des Wohnsitzes, der Kaderzugehörigkeit und der beruflichen Aus- oder Weiterbildung eingereicht werden.
Ziff. 4
1 Der Vollzug dieses Beschlusses obliegt dem Amt für Sport.
Ziff. 5
1 Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Er ist in die Gesetzes - sammlung aufzunehmen. Gleichzeitig wird der Regierungsratsbeschluss vom 26. Dezember 2003 1 ) aufgehoben. 1) GS 27, 887
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 21.12.2004 01.01.2005 Erlass Erstfassung GS 28, 255
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 21.12.2004 01.01.2005 Erstfassung GS 28, 255
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