Beteiligung des Kantons an der Aktiengesellschaft Vereinigte Schweizerische Rheinsalinen
Beteiligung des Kantons an der Aktiengesellschaft Vereinigte Schweizerische Rheinsalinen Vom 14. August 1909 (Stand 4. Oktober 1909)
§ 1
1 Der Kanton Solothurn beteiligt sich an der unterm 14. Juli 1909 gegrün - deten Aktiengesellschaft Vereinigte Schweizerische Rheinsalinen mit Hauptsitz in Schweizerhalle; er übernimmt die ihm angebotenen 60 Aktien zum Nominalwerte von 60000 Franken, zahlbar vom 25. bis 30. September
1909 bei der Basellandschaftlichen Kantonalbank in Liestal mit Zins zu 5% vom 1. Januar 1909 bis zum Einzahlungstag. Landammann und Staats - schreiber werden mit der Zeichnung beauftragt.
§ 2
1 Die durch Ziffer 1 beschlossene Beteiligung erfolgt unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Kantonsrat.
§ 3
1 ) Vom Kantonsrat am 4. Oktober 1909 genehmigt.
1) Ziff. 3 betrifft die interne Verbuchung und wird nicht abgedruckt. [unbekannt]
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