Übereinkunft zwischen dem Kanton Bern und den Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Tessin betreffend den Vollzug von Strafen und Massnahmen in den Anstalten von Hindelbank, welche von den Gerichten der sechs letztgenannten Kantone gegen Frauen ausgesprochen worden sind
Übereinkunft zwischen dem Kanton Bern und den Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Tessin betreffend den Vollzug von Strafen und Massnahmen in den Anstalten von Hindelbank, welche von den Gerichten der sechs letztgenannten Kantone gegen Frauen ausgesprochen worden sind vom 16. 02. 1978 (Fassung in Kraft getreten am 01.05.1978 ) Den Text dieser interkantonalen Übereinkunft gibt es nur in französischer Sprache; er ist in der französischen Ausgabe der SGF und der BDLF veröffentlicht.
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