Beschluss über die Höhe der Kinderzulage für Arbeitnehmer (VIII D/5/3)
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Beschluss über die Höhe der Kinderzulage für Arbeitnehmer

VIII D/5/3 Beschluss über die Höhe der Kinderzulage für Arbeitnehmer Vom 10. Oktober 2007 (Stand 1. Januar 2008) Der Landrat, gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 12. Mai 1974 über Kinder - zulagen für Arbeitnehmer, beschliesst:
Art. 1
1 Die Kinderzulage für Arbeitnehmer beträgt monatlich 200 Franken für jedes zulagenberechtigte Kind.
Art. 2
1 Dieser Beschluss tritt auf den 1. Januar 2008 in Kraft. Der Beschluss vom 29. Januar 2003 wird damit aufgehoben. SBE X/6 370 1
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