Beschluss des Landrates vom 18. Mai 1927 über die Aenderung einiger Bestimmungen (IV E/4)
CH - GL

Beschluss des Landrates vom 18. Mai 1927 über die Aenderung einiger Bestimmungen

IV E/4 Beschluss des Landrates vom 18. Mai 1927 über die Aenderung einiger Bestimmungen Vom 18. Mai 1927 (Stand 18. Mai 1927)
Art. 1
1 Die Bestimmung betr. die 3 Louis d’or wird gestrichen.
Art. 2
1 Das Mittelschulstudium als Vorbedingung für das akademische Studium wird in den Zweck der Stiftung einbezogen.
Art. 3
1 Die Stiftung soll sowohl Söhnen wie Töchtern armer Eltern zugute kom - men.
Art. 4
1 Die Verwaltung wird durch die Staatskasse besorgt. LB 5 327 1
Markierungen
Leseansicht