Technische und finanzielle Sanierung der ehemaligen Birseckbahn (Linie 10 der Baselland Transport AG), 2. Etappe
Technische und finanzielle Sanierung der ehemaligen Birseckbahn (Linie 10 der Baselland Transport AG), 2. Etappe Vom 27. November 1978 (Stand 27. November 1978) Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf das Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs vom
10. März 1974
1 ) nach Kenntnisnahme von Bericht und Antrag des Regierungsrates vom
25. Oktober 1978
beschliesst:
§ 1
1 Vom vorstehenden Bericht über das zweite technische Erneuerungspro - gramm der ehemaligen Birseckbahn (heute BLT-Linie 10) mit einem Kos - tenaufwand von 11,1 Millionen Franken und die Tilgung der Fremdkapita - lien von 700’000 Franken wird zustimmend Kenntnis genommen.
§ 2
2 )
§ 3
1 Die Beitragsleistung der an der BLT-Linie 10 interessierten Gemeinde Dor - nach richtet sich nach den §§ 6 und 12 des Verkehrsgesetzes vom 10. März
1974.
§ 4
1 Die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn sowie der BLT ist vom Regierungsrat zu treffen.
1) BGS 732.1 .
2) Nicht publiziert. [unbekannt]
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