Beschluss über die Entschädigung der Angehörigen der Kantonspolizei für die Benützung von privaten Motorfahrzeugen zu Dienstfahrten
1. 7. 2 0 01 – 2 6 II C/3/3 Beschluss über die Entschädigung der Angehörigen der Kantonspolizei für die Benützung von privaten Motorfahrzeugen zu Dienstfahrten (Erlassen vom Regierungsrat am 19. Dezember 2000) 1. Den Korpsangehörigen (ohne Offiziere) wird eine Pauschale von jährlich 360 Franken ausgerichtet. 2. Den in den Stützpunkten (ohne Glarus) stationierten Polizeibeamten wird für die Bereitstellung ihres privaten Personenwagens ausserdem eine Pauschale von jährlich 420 Franken ausgerichtet. Anspruch auf diese Entschädigung hat nur, wer seinen Personenwagen im Pikett jederzeit und unmittelbar (zur Dienstzeit am Arbeitsplatz) zur Verfügung hält. 3. Pro gefahrenen Kilometer werden 60 Rappen entschädigt. 4. Dieser Beschluss tritt auf den 1. Januar 2001 in Kraft. Der gleichlautende Beschluss vom 10. Juni 1991 wird damit aufgehoben. Kanton Glarus
1995
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