Vollziehungsverordnung zum Bundesbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen
                            Vollziehungsverordnung zum Bundesbeschluss über die  Allgemeinverbindlicherklärung von  Gesamtarbeitsverträgen  Vom 19. November 1941 (Stand 19. November 1941)  Der Regierungsrat des Kantons Zug,  gestützt auf Art.  3 des Bundesbeschlusses über die Allgemeinverbindlicher  -  klärung von Gesamtarbeitsverträgen vom 1.  Okt. 1941 (AS 57, 1106)  1  )  ,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Sofern die allgemeinverbindlich zu erklärenden Bestimmungen nur für den  Kanton Zug oder für einzelne Gemeinden Geltung haben sollen, ist der Re  -  gierungsrat zum Entscheid über die Allgemeinverbindlicherklärung zustän  -  dig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Der Regierungsrat ist auch die zuständige Behörde im Sinne von Art.  22  des Bundesbeschlusses  2  )  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Zuständige   Behörde   im   Sinne   der   Art.  5–9,   17   und   19   des   Bundesbe  -  schlusses  3  )   ist die Volkswirtschaftsdirektion  4  )  .  1)  Heute  ersetzt  durch  das  BG   vom  28.  Sept.  1956  über  die  Allgemeinverbindlicherklärung  von Gesamtarbeitsverträgen (SR  221.215.311  ); Art.  3 des BB vom 1.  Okt. 1941 entspricht  heute Art.  7 des BG vom 28.  Sept.1956.  2)  Art.  22 des BB vom 1.  Okt. 1941 entsprechen heute die Art.  16  ff. des BG vom 28.  Sept.  1956.  3)  Den Art.  5–9, 17 und 19 des BB vom 1.  Okt. 1941 entsprechen die Art.  8–11, 6, 16  Abs.  2,  17  Abs.  2 und 18 des BG vom 28.  Sept. 1956.  4)  -  tung (BGS  153.1  ).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Streitigkeiten   über   den   Geltungsbereich   der   Allgemeinverbindlichkeit  schlichtet das kantonale Einigungsamt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Widerhandlungen   gegen   den   Bundesbeschluss  1  )    werden   vom   Einzelrich  -  ter  2  )   bzw. vom Strafgericht geahndet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Diese  Verordnung   tritt   sofort   in   Kraft.   Sie   ist   in   die   Gesetzessammlung  aufzunehmen und im Amtsblatt zu veröffentlichen.  1)  2)  Terminologie in Angleichung an §  19 GO
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  GS Fundstelle  19.11.1941  19.11.1941  Erlass  Erstfassung  GS 14 , 455
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  GS Fundstelle  Erlass  19.11.1941  19.11.1941  Erstfassung  GS 14 , 455