Zuweisung der Podologen und Podologinnen an die Berufsschule Zofingen
1 Zuweisung der Podologen und Podologinnen an die Berufsschule Zofingen Verfügung des Departementes für Bildung und Kultur vom 23. September 2005 Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung gestützt auf § 3 bis , § 5 und § 5 bis der Verordnung über Organisation und Betrieb der Berufsschulen (Berufsschulverordnung) vom 24. August 1993
1 ) verfügt: Mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 (16. August 2005) werden die Podo- logen und Podologinnen für den gesamten beruflichen Unterricht der Berufsschule Zofingen zugewiesen. Die Verordnung über die berufliche Grundbildung nach dem neuen Berufsbildungsgesetz für den neuen Beruf Podologe/Podologin wird ab 1. August 2005 in Kraft gesetzt. Publiziert im Amtsblatt vom 4. November 2005. ________________
1 ) BGS 416.353.12.
Feedback