Zuweisung der Podologen und Podologinnen an die Berufsschule Zofingen
                            1  Zuweisung der Podologen und  Podologinnen an die Berufsschule  Zofingen  Verfügung des Departementes für Bildung und Kultur  vom 23. September 2005  Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung  gestützt  auf  §  3  bis  ,  §  5  und  §  5  bis    der  Verordnung  über  Organisation  und  Betrieb der Berufsschulen (Berufsschulverordnung) vom 24. August  1993
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  verfügt:  Mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 (16. August 2005) werden die Podo-  logen  und  Podologinnen  für  den  gesamten  beruflichen  Unterricht  der  Berufsschule  Zofingen  zugewiesen.  Die  Verordnung  über  die  berufliche  Grundbildung nach dem neuen Berufsbildungsgesetz für den neuen Beruf  Podologe/Podologin wird ab 1. August 2005 in Kraft gesetzt.  Publiziert im Amtsblatt vom 4. November 2005.  ________________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  BGS 416.353.12.