Beschluss über die Realisierung von Lärmschutzmassnahmen an Kantonsstrassen; Gew... (VIII B/41/1)
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Beschluss über die Realisierung von Lärmschutzmassnahmen an Kantonsstrassen; Gewährung von Krediten für die Jahre 1999-2004

VIII B/41/1 Beschluss über die Realisierung von Lärmschutzmassnahmen an Kantonsstrassen; Gewährung von Krediten für die Jahre 1999–2004 Vom 2. Mai 1999 (Stand 2. Mai 1999) (Erlassen von der Landsgemeinde am 2. Mai 1999) Ziff. 1
1 Die Landsgemeinde gewährt für Lärmschutzmassnahmen an Kantonsstras - sen in den Jahren 1999–2004 einen Bruttokredit von 14'000'000 Franken. Ziff. 2
1 Die Freigabe des Kredites hat nach jährlichen Bauprogrammen zu erfolgen, die vom Regierungsrat dem Landrat zu unterbreiten sind; es sind hierbei die Dringlichkeit der Sanierung (Anteil der Gebiete mit Alarmwertüberschrei - tung), die finanziellen Möglichkeiten des Staatshaushaltes und die Verfüg - barkeit der Bundesmittel zu berücksichtigen. Mit den ersten Sofortmassnah - men wird bereits 1999 begonnen. Ziff. 3
1 Die Finanzierung und Tilgung erfolgt nach Artikel 88 des Strassengeset - zes 1 ) . Ziff. 4
1 Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. 1) GS VII C/11/1 SBE VII/3 110 1
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