Kantonsratsbeschluss betreffend Verlängerung des Forschungsbeitrags an das Micro Center Central Switzerland (MCCS)
Kantonsratsbeschluss betreffend Verlängerung des Forschungsbeitrags an das Micro Center Central Switzerland (MCCS) Vom 13. Dezember 2007 (Stand 22. Dezember 2007) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung 1 ) beschliesst:
§ 1
1 Der Kanton Zug leistet an die Forschungsaufwendungen des Micro Cen - ters Central Switzerland (MCCS) in Alpnach im Jahr 2008 einen Betrag von maximal Fr. 175’500.–.
2 Der Regierungsrat kann den gemäss Abs. 1 festgelegten Maximalbeitrag auch im Jahr 2009 ausrichten, sofern die Forschungsaufwendungen des MCCS bis Ende 2008 nicht im Rahmen der Trägerschaft der Fachhochschu - le Zentralschweiz finanziert werden können.
§ 2
1 Der Beitrag wird ausgerichtet, sofern:
a) das MCCS mit dem Kanton Zug eine Subventionsvereinbarung abschliesst;
b) sich die privatwirtschaftlichen Partnerinnen und Partner anteilsmässig am MCCS beteiligen und die Zentralschweizer Kantone das MCCS bzw. die Aufwendungen für die Grundlagenforschung in erheblichem Ausmass mittragen;
c) das MCCS jährlich der Volkswirtschaftsdirektion den Geschäftsbe - richt, die Jahresrechnung und einen Bericht über die Forschungstätig - keit vorlegt. 1) BGS 111.1
§ 3
1 Die Volkswirtschaftsdirektion wird mit dem Vollzug, insbesondere mit dem Abschluss der Subventionsvereinbarung, beauftragt.
§ 4
1 Dieser Beschluss tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft 1 ) . 1) Inkrafttreten am 22. Dezember 2007
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 13.12.2007 22.12.2007 Erlass Erstfassung GS 29, 573
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 13.12.2007 22.12.2007 Erstfassung GS 29, 573
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