Zuweisung der Bauwerktrenner und Bauwerktrennerinnen sowie Betonwerker und Betonwerkerinnen an die Berufsschule Zofingen
                            1  Zuweisung der Bauwerktrenner und  Bauwerktrennerinnen sowie  Betonwerker und Betonwerkerinnen an  die Berufsschule Zofingen  Verfügung des Departementes für Bildung und Kultur vom 10. März 2005  Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung  gestützt  auf  §  3  bis  ,  §  5  und  §  5  bis    der  Verordnung  über  Organisation  und  Betrieb der Berufsschulen (Berufsschulverordnung) vom 24. August  1993
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  verfügt:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 (16. August 2005) werden die
                            Bauwerktrenner und die Bauwerktrennerinnen sowie Betonwerker und  Betonwerkerinnen  aus  dem  Kanton  Solothurn,  einlaufend  mit  dem
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Lehrjahr, für den gesamten beruflichen Unterricht der Berufsschule
                            Zofingen zugewiesen.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Bauwerktrenner und Bauwerktrennerinnen sowie Betonwerker und
                            Betonwerkerinnen,   welche   die   Lehre   vor   2005   begonnen   haben,  besuchen den beruflichen Unterricht an der bisherigen Berufsschule.  Publiziert im Amtsblatt vom 26. März 2005.  ________________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  BGS 416.353.12.