Zuweisung der Bauwerktrenner und Bauwerktrennerinnen sowie Betonwerker und Bet... (416.353.201.4)
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Zuweisung der Bauwerktrenner und Bauwerktrennerinnen sowie Betonwerker und Betonwerkerinnen an die Berufsschule Zofingen

1 Zuweisung der Bauwerktrenner und Bauwerktrennerinnen sowie Betonwerker und Betonwerkerinnen an die Berufsschule Zofingen Verfügung des Departementes für Bildung und Kultur vom 10. März 2005 Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung gestützt auf § 3 bis , § 5 und § 5 bis der Verordnung über Organisation und Betrieb der Berufsschulen (Berufsschulverordnung) vom 24. August 1993
1 ) verfügt:

1. Mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 (16. August 2005) werden die

Bauwerktrenner und die Bauwerktrennerinnen sowie Betonwerker und Betonwerkerinnen aus dem Kanton Solothurn, einlaufend mit dem

1. Lehrjahr, für den gesamten beruflichen Unterricht der Berufsschule

Zofingen zugewiesen.

2. Bauwerktrenner und Bauwerktrennerinnen sowie Betonwerker und

Betonwerkerinnen, welche die Lehre vor 2005 begonnen haben, besuchen den beruflichen Unterricht an der bisherigen Berufsschule. Publiziert im Amtsblatt vom 26. März 2005. ________________
1 ) BGS 416.353.12.
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