Entschädigung für die Teilnahme an Kursen für Lehrabschlussprüfungs-Expertinnen und -Experten --> 413.122
154.233 Entschädigung für die Teilnahme an Kursen für Lehrabschlussprüfungs-Expertinnen und -Experten vom 31. Mai 2005 1) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 11 des Gesetzes über die Entschädigung von nebenamtlichen Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz) vom 27. Januar 1994 2) , beschliesst: § 1 Gewählte Expertinnen und Experten für die Lehrabschlussprüfungen, welche den eidgenössisch anerkannten Expertinnen-/Expertenkurs besuchen, erhalten folgende Entschädigungen: a) Fr. 200.– Taggeld für einen Kurstag; b) Fr. 100.– pauschale Spesenentschädigung für einen Kurstag. § 2 Dieser Beschluss tritt am 1. August 2005 in Kraft. 1) GS 28, 357 2) BGS 154.25
Feedback