Kantonsratsbeschluss über die Gewährung eines Baubeitrages an die Kolonie Herdern
Kantonsratsbeschluss über die Gewährung eines Baubeitrages an die Kolonie Herdern Vom 15. Dezember 1977 (Stand 15. Dezember 1977) Der Kantonsrat des Kantons Zug, nach Kenntnisnahme eines Berichtes des Regierungsrates vom 19. Juli 1977, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung 1 ) , beschliesst:
§ 1
1 Dem Verein für die Kolonie Herdern in Herdern (TG) wird für die Sanie - rung und den Ausbau seiner Heim- und Wiedereingliederungsstätte für psychisch und körperlich behinderte Männer ein Baubeitrag von Fr. 280 000.–gewährt.
§ 2
1 Die Gewährung des Beitrages erfolgt unter der Bedingung, dass der Verein für die Kolonie Herdern sich verpflichtet, für Einwohner aus dem Kanton Zug mindestens vier Heimplätze zur Verfügung zu halten.
2 Der Regierungsrat wird beauftragt, mit dem Verein für die Kolonie Her - dern eine entsprechende Vereinbarung abzuschliessen.
§ 3
1 Dieser Beschluss tritt unter dem Vorbehalt des Referendums nach § 34 der Kantonsverfassung sofort in Kraft.
2 Der Regierungsrat hat den Beschluss zu vollziehen. 1) BGS 111.1
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 15.12.1977 15.12.1977 Erlass Erstfassung GS 21, 107
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 15.12.1977 15.12.1977 Erstfassung GS 21, 107
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