Reglement über die Abgrenzung zwischen mitversicherten und nicht mitversicherten Einrichtungen
Reglement über die Abgrenzung zwischen mitversicherten und nicht mitversicherten Einrichtungen Vom 29. Februar 1980 (Stand 1. Januar 1980) Die Finanzdirektion des Kantons Zug, gestützt auf § 2 Abs. 2 der Vollziehungsverordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung vom 29. Januar 1980 1 ) , erlässt folgendes Reglement: 1. Allgemeines
§ 1
1 Dieses Reglement zählt die gemäss § 2 Abs. 1 der Vollziehungsverordnung vom 29. Januar 1980 zum Gesetz über die Gebäudeversicherung vom 20. Dezember 1979 mit dem Gebäude versicherten Einrichtungen auf und grenzt diese ab gegenüber den nicht mit dem Gebäude versicherten Einrich - tungen.
§ 2
1 Die in diesem Reglement nicht aufgeführten Gegenstände werden von der Gebäudeversicherung sinngemäss der Gebäude- oder Mobiliarversicherung zugeordnet. In Zweifelsfällen ist ein Vertreter der Mobiliarversicherung bei - zuziehen. 2. Abgrenzungen
§ 3
1 Die Abgrenzung wird wie folgt festgelegt, und es gelten folgende Bezeich - nungen: G = Gebäudeversicherung, M = Mobiliarversicherung: 1) BGS 722.11
Gegenstand G M Abschluss- und Schiebewände G Abschrankungen G M Alarmanlagen G Anpassrampen G Antennen-Anlagen G Apparate M Aufzüge (Personen,Waren, Akten) G Ausstellungskästen am Gebäude G Aushängeschilder und -laternen M Autoheber baulicher Teil G Autoheber mechanischer Teil M Ausschwingmaschinen fest G Ausschwingmaschinen beweglicht M Ausgabekorpusse in Kantinen und Selbstbedienungsrestaurants G Ausschlagmaschinen in Spitälern G Ausschlagmaschinen in Gewerbe, Wäscherei usw. M Backöfen Haushalt und Grossküchen G Backöfen gewerbliche (Bäckereien) M Bartische G Barstühle fest G Behälter aller Art, Tanks, baulichen Zwecken dienend G Behälter aller Art, Tanks, gewerblichen Zwecken dienend M Beichtstühle G
Gegenstand G M Beleuchtungskörper in Decke eingebaut G Beleuchtungskörper aufgesetzt M Beleuchtungskörper Glühlampen und Fluoreszenzröhren M Bestuhlungen fest, Kino, Theater, Kirche G Blitzschutzanlagen G Boiler und Durchlauferhitzer Haushalt G Boiler und Durchlauferhitzer für gewerbliche Zwecke (Fabrikation und Forschung) M Brennerei-Einrichtungen auf Bauernhöfen G Brennerei-Einrichtungen für Gewerbe M Brennöfen M Brückenwaagen im Gebäude oder damit verbunden baulicher Teil G Brückenwaagen im Gebäude oder damit verbunden mechanischer Teil M Buffets eingebaut, Liebhaberwert ausgeschlossen G Buffets eingebaut, in Restaurants G Bühnen Schnurböden und Beleuchtungsautomatik G Bühnen Kulissen M Bügelmangen und -pressen für Spitäler, Heime, Hotels und Gasthäuser G Bügelmangen und -pressen für Gewerbe (Wäschereien) M Compactus-Anlagen G Dampfkessel der Raumheizung dienend G Dampfkessel für Fabrikationszwecke M Dampfmaschinen und Turbinen M
Gegenstand G M Elektrische Leitungen Wohnbau: von der Hauseinführung bis zum Ver - braucher G Elektrische Leitungen Industrie und Gewerbe: Lichtleitungen G Elektrische Leitungen Kraft: von der Einspeisung bis und mit Hauptver - teiltableau G Elektrische Leitungen Kraft: ab Hauptverteiltableau bis zu den Verbrau - chern M Elektrische Maschinen, Apparate und Instrumente M Entmistungsanlagen Landwirtschaft G Entstaubungsanlagen M Essen M Entkalkungsanlagen G Fahnenstangen M Fäkalienpumpen G Fassaden-Reinigungsanlagen M Feuerungsanlagen der Raumheizung dienend G Feuerungsanlagen für gewerbliche Zwecke M Feuerlöschanlagen G Feuermeldeanlagen G Filteranlagen in Gewerbe und Industrie M Firmentafeln G Flickpressen in Spitälern, Heimen, Hotels und Gasthäusern G Fräsenstühle M Futteraufzüge und Greiferkräne in Scheunen G
Gegenstand G M Futterkocher in Landwirtschaft G Futtersilos Beton, Holz und Kunststoff eingebaut und im Freien G Garderobenschränke fest G Gasgeneratoren M Gaskessel von Gaswerken M Gasleitungen in Wohnhäusern G Gasleitungen zu Fabrikationszwecken M Gaswerk-Kammer- und Retortenöfen M Gattersägen und Blockbandsägen M Gebläse Landwirtschaft G Gebläse Industrie und Gewerbe M Gegensprech-Anlagen G Geldschränke eingebaut G Gestelle fest G Glühöfen M Geschirrspülautomaten Haushalt G Geschirrspülautomaten in Spitälern, Heimen, Hotels, Restaurants und Kan - tinen G Glättemaschinen in Spitälern, Heimen, Hotels und Gasthäusern G Glättemaschinen in in Gewerbe (Wäschereien usw.) M Glocken in Kirchtürmen G Glockenstühle G Glühbirnen, Fluoreszenz- und Neonröhren M Grünfutter-Behälter im Gebäude und im Freien G
Gegenstand G M Hängebahnen M Härteöfen M Haustelefonanlagen Leitungen G Haustelefonanlagen Apparate M Hauswasser-Versorgung G Hebebühnen G Heuaufzüge G Heubelüftungsanlagen G Heugebläse stationär G Heugebläse fahrbar M Heutürme G Hochkamin G Holländer M Hurden fest montiert G Jauchegruben G Jauchepumpen- und Rührwerke G Kamine G Kanzeln G Kappellen in Laboratorien eingebaut G Käsekessi samt Rührwerk M Kassenschränke eingebaut G Kästen aller Art eingebaut G Kehrichtverbrennungsanlagen baulicher Teil G
Gegenstand G M Kehrichtverbrennungsanlagen maschineller Teil M Kegelbahnen baulicher Teil G Kegelbahnen mechanischer Teil M Kippkessi in Grossküchen G Kläranlagen baulicher Teil (ohne Becken) G Kläranlagen mechanischer Teil M Klima- und Kühlanlagen dem Gebäude dienend G Klimakammern für industrielle Zwecke M Kollergänge M Kompressoren dem Gebäude dienend G Kompressoren für gewerbliche Zwecke M Kraftwerke baulicher Teil G Kraftwerke maschinelle Anlagen M Krananlagen M Kücheneinrichtungen mit dem Gebäude verbunden G Kühlanlagen G Kulissen M Künstlerischer Schmuck, Kunst- und Altertumswert ausgeschlossen G Künstlerischer Schmuck, Kunst- und Altertumswert M Labortische fest G Ladentische und Korpusse fest G Laderampen G Lautsprecheranlagen Leitungen G
Gegenstand G M Lautsprecheranlagen Apparate M Leimöfen M Leitungen siehe Druckleitungen, elektrische Leitungen, Gasleitungen Leitungskanäle G Lichtleitungen in Gebäuden G Lichtreklamen an Gebäuden G Lifte siehe Aufzüge Luftbefeuchtungsanlagen G Lufterhitzer G Luftschutzaggregate G Mahlgänge M Maschinen für gewerbliche Zwecke M Mehlkästen fest G Melkmaschinen G Milchzentrifugen Landwirtschaft G Mischkasten in Mühlen G Mischmaschinen M Motoren siehe elektrische Maschinen und Apparate Notstromgruppen Industrie M Notstromgruppen Zivilschutzanlagen G Notstromgruppen Notbeleuchtungen G Nottreppen G Obstpressen G
Gegenstand G M Oekonomat G Operationstisch M Orgeln eingebaut G Ornamente, Kunst- und Altertumswert ausgeschlossen G Pneumatische Förderanlagen M Pressen aller Art M Pumpen für Heizungen und Hauswasserversorgungen, Fäkalienpumpen G Pumpen für Heizungen und Hauswasserversorgungen, gewerbliche Zwecke M Pumpen für Heizungen und Hauswasserversorgungen, Jauchepumpen G Radio- und Fernsehanlagen Antennen und Leitungen G Radio- und Fernsehanlagen Empfangsgeräte M Rampen G Rauchkammern G Regalstapelanlagen M Reklameschriften und -tafeln an Gebäuden G Reservoire baulicher Teil G Reservoire maschineller Teil M Restaurationsbuffets G Rohrpostanlagen G Röntgenanlagen M Rührwerke Futterrührwerke G Rührwerke für Fabrikationszwecke M Sackrutschen G
Gegenstand G M Sanitäre Installationen bei Industrie und Gewerbe, soweit sie hygienischen Zwecken dienen G Sanitäre Installationen gewerbliche Zwecke (Dampf-,Wasser- und Gaslei - tungen) M Sauna-Anlagen G Schaltanlagen Wohnungsbau G Schaltanlagen Industrie und Gewerbe M Schalter-Anlagen in Banken und Postbüros usw. G Schaufenster G Schaufenster-Einrichtungen feste G Schaufenster-Einrichtungen bewegliche M Scheibenstände baulicher Teil G Scheibenstände Zugscheibenanlage M Scheibenstände Laufscheiben-Anlage M Schmälzanlagen in Spinnereien M Schmelzöfen M Schräglifte baulicher Teil G Schräglifte maschineller Teil M Schränke eingebaut G Schränke mobil M Schlauchwaschanlagen G Selbsttränke-Anlagen G Sessel- und Skilifte baulicher Teil G Sessel- und Skilifte maschineller Teil M
Gegenstand G M Sicherungstafeln und -kasten (ohne Sicherungen) G Signaleinrichtungen G Silos aller Art G Sonnenstoren G Sonnerie-Anlagen G Spähnetransportanlagen M Spiegelkasten und -schrank G Sprinkler-Anlagen G Spritzanlagen baulicher Teil G Spritzanlagen mechanischer Teil M Statuen eingehauene und festgemauerte, Kunst- und Altertumswert ausge - schlossen G Staubfilter in Industrie und Gewerbe M Stellwerkeinrichtungen M Sterilisationsanlagen in Spitälern G Sterilisationsanlagen in Industrie und Gewerbe (Labor) M Storen G Stukkaturen und Bildhauerarbeiten, Kunst- und Altertumswert ausge - schlossen G Tabernakel, Kunst- und Altertumswert ausgeschlossen G Tanks Innentanks G Tanks Aussentanks M Tanks Stehtanks für industrielle Zwecke M Tanksäulen M
Gegenstand G M Teppiche gespannt oder geklebt M Teppiche wenn Mieteigentum M Transportanlagen jeder Art (ohne Personen- und Warenaufzüge) M Tresor eingebaut G Tröckne-Einrichtungen baulicher Teil G Tröckne-Einrichtungen maschineller Teil M Turbinen M Turmuhren G Turngeräte feste in Gebäuden G Turngeräte feste in Aussengeräte M Uhrenanlagen G Verkaufskorpusse mit dem Gebäude verbunden G Ventilationsanlagen für Raumluftumwälzung G Ventilationsanlagen für gewerbliche Zwecke (Spritzereien usw.) M Viehanbindvorrichtungen G Viehtränkeanlagen G Vollgatter M Vordächer G Vorfenster G Vorhänge M Waagen M Wagenheber baulicher Teil (Gruben) G Wagenheber mechanischer Teil M
Gegenstand G M Wandmalereien, Kunst- und Altertumswerte ausgeschlossen G Wandschränke eingebaut G Wandstoffbespannungen G Wandtafeln G Wärmeschränke in Grossküchen G Wäscheeinrichtungen zur Grundausstattung des Gebäudes gehörend G Wäscheeinrichtungen für gewerbliche Zwecke (Wäschereien) M Wäschezentrifugen in Spitälern, Heimen, Hotels und Gasthäusern G Wasserenthärtungsanlagen für Hauswasserversorgungen G Wasserenthärtungsanlagen für gewerbliche Zwecke M Wasseraufbereitung für Schwimmbäder G Wasserkraft-Anlagen baulicher Teil G Wasserkraft-Anlagen maschineller Teil M Wasserräder M Wasserreservoir baulicher Teil G Wasserreservoir maschineller Teil M Wasserversorgungen für Haus- und Löschwasser G Wasserversorgungen für Fabrikationszwecke M Werktische fest G Werkzeugschränke fest G Zähler M Zentrifugen für gewerbliche Zwecke (Wäschereien usw.) M Ziegeleiöfen baulicher Teil G
Gegenstand G M Ziegeleiöfen Beschickung M Zivilschutzanlagen Lüftungs- und Notstromanlagen G 3. Schlussbestimmungen
§ 4
1 Dieses Reglement tritt am 1. Januar 1980 in Kraft.
2 Es ist anzuwenden für alle Gebäudeschätzungen und für Schaden-Abschät - zungen, soweit auch die Gebäudeschätzung bereits nach diesem Reglement vorgenommen wurde. Für Objekte, welche vor Inkrafttreten dieses Regle - mentes geschätzt wurden, gelten bis zur Neuschätzung die in den Schät - zungsprotokollen festgehaltenen Abgrenzungen.
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 29.02.1980 01.01.1980 Erlass Erstfassung nicht in GS
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 29.02.1980 01.01.1980 Erstfassung nicht in GS
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