Definitive Schaffung der Stelle eines dritten Amtsgerichtspräsidenten auf dem Rich... (125.434.1)
Definitive Schaffung der Stelle eines dritten Amtsgerichtspräsidenten auf dem Rich... (125.434.1)
Definitive Schaffung der Stelle eines dritten Amtsgerichtspräsidenten auf dem Richteramt Olten-Gösgen
Definitive Schaffung der Stelle eines dritten Amtsgerichtspräsidenten auf dem Richteramt Olten-Gösgen Vom 19. Oktober 1988 (Stand 19. Oktober 1988) Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf § 8 Absatz 2 des Gesetzes über die Gerichtsorganisation vom
13. März 1977
1 ) nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom
16. August 1988
2 ) beschliesst:
§ 1
1 Für die Amtei Olten-Gösgen wird die Stelle eines dritten Amtsgerichtsprä - sidenten definitiv geschaffen.
§ 2
1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
1) BGS 125.12 .
2) KRV 1988, S. 958. GS 91, 217
1