Definitive Schaffung der Stelle eines dritten Amtsgerichtspräsidenten auf dem Richteramt Olten-Gösgen
Definitive Schaffung der Stelle eines dritten Amtsgerichtspräsidenten auf dem Richteramt Olten-Gösgen Vom 19. Oktober 1988 (Stand 19. Oktober 1988) Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf § 8 Absatz 2 des Gesetzes über die Gerichtsorganisation vom
13. März 1977
1 ) nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom
16. August 1988
2 ) beschliesst:
§ 1
1 Für die Amtei Olten-Gösgen wird die Stelle eines dritten Amtsgerichtsprä - sidenten definitiv geschaffen.
§ 2
1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
1) BGS 125.12 .
2) KRV 1988, S. 958. GS 91, 217
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