Reglement für den Übertritt von Schülern der Bezirksschule Schönenwerd an das Gymnasium der Kantonsschule Olten
Reglement für den Übertritt von Schülern der Bezirksschule Schönenwerd an das Gymnasium der Kantonsschule Olten Vom 22. Januar 1990 (Stand 1. Februar 1990) Das Erziehungs-Departement des Kantons Solothurn gestützt auf § 12 Absatz 1 des Gesetzes über die Kantonsschule Solothurn vom 29. August 1909
1 ) verfügt:
§ 1
1 Schüler der 3. Klasse des Sonderzuges der Bezirksschule Schönenwerd werden prüfungsfrei in die 5. Klasse des Gymnasiums der Kantonsschule Olten aufgenommen, wenn sie a) in einem Zwischenzeugnis Ende Mai als Jahresleistung der 3. Klasse in den Fächern Deutsch, Französisch, Latein und Mathematik einen Gesamtnotendurchschnitt von wenigstens 4,8 erreichen; b) von der Lehrerkonferenz der Bezirksschule Schönenwerd eindeutig empfohlen werden.
§ 2
1 Dieses Reglement tritt mit der Publikation im Amtsblatt in Kraft. Publiziert im Amtsblatt vom 1. Februar 1990
1) BGS 414.411 . GS 91, 618
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