Zuweisung der Plattenlegerinnen und Plattenleger an die Gewerblich-industrielle Berufsschule Zofingen
1 Zuweisung der Plattenlegerinnen und Plattenleger an die Gewerblich- industrielle Berufsschule Zofingen Vf des Departementes für Bildung und Kultur vom 20. November 2000 Das Kantonale Amt für Berufsbildung gestützt auf § 22 Absatz 3 der Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Berufsbildung und Erwachsenenbildung vom 19. August 1986
1 ) verfügt:
1. Mit Beginn des Schuljahres 2001/2002 (13. August 2001) werden die
Plattenlegerinnen und Plattenleger aus dem Kanton Solothurn, ein- laufend mit dem 1. Lehrjahr, für den gesamten beruflichen Unterricht der Gewerblich-industriellen Berufsschule Zofingen zugewiesen.
2. Plattenlegerinnen und Plattenleger, welche die Lehre vor 2001 be-
gonnen haben, besuchen den beruflichen Unterricht an der bisheri- gen Berufsschule. Publiziert im Amtsblatt vom 20. April 2001. ________________
1 ) BGS 416.112.
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