Zuweisung der Kunststofftechnologen und Kunststofftechnologinnen an die Berufsschule Aarau
1 Zuweisung der Kunststofftechnologen und Kunststofftechnologinnen an die Berufsschule Aarau Vf des kantonalen Amtes für Berufsbildung vom 21. Dezember 1999 Das kantonale Amt für Berufsbildung gestützt auf § 22 Absatz 3 der Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Berufsbildung und Erwachsenenbildung vom 19. August 1986
1 ) verfügt:
1. Mit Beginn des Schuljahres 2000/2001 (16. August 2000) werden die
Kunststofftechnologen und Kunststofftechnologinnen aus dem Kanton Solothurn, einlaufend mit dem 1. Lehrjahr, für den gesamten beruflichen Unterricht der Berufsschule Aarau zugewiesen.
2. Kunstofftechnologen und Kunststofftechnologinnen, welche die Lehre
vor 2000 begonnen haben, besuchen den beruflichen Unterricht an der bisherigen Berufsschule. Publiziert im Amtsblatt vom 21. Januar 2000. ̋ ________________
1 ) BGS 416.112.
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