Regierungsratsbeschluss über den Normalarbeitsvertrag für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis
Regierungsratsbeschluss über den Normalarbeitsvertrag für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis Vom 11. Juni 2002 (Stand 1. Oktober 2002) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 359 OR und § 2 Bst. e EG Landwirtschaft (BGS 921.1 ), beschliesst:
§ 1
1 Für die Arbeits- und Lehrverhältnisse in der Landwirtschaft wird der nach - stehende Normalarbeitsvertrag 1 ) erlassen.
§ 2
1 Dieser Beschluss tritt auf den 1. Oktober 2002 in Kraft. Auf denselben Zeitpunkt wird der Regierungsratsbeschluss über den Normalarbeitsvertrag Landwirtschaft vom 18. Dezember 19842 2 ) aufgehoben.
§ 3
1 Dieser Beschluss ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen. 1) 2) GS 22, 565
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 11.06.2002 01.10.2002 Erlass Erstfassung GS 27, 379
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 11.06.2002 01.10.2002 Erstfassung GS 27, 379
Feedback