Zuweisung der Bauisoleur-Lehrlinge an die Gewerbeschule der Stadt St. Gallen (416.353.201.6)
CH - SO

Zuweisung der Bauisoleur-Lehrlinge an die Gewerbeschule der Stadt St. Gallen

1 Zuweisung der Bauisoleur-Lehrlinge an die Gewerbeschule der Stadt St. Gallen Vf des Erziehungs-Departementes vom 22. Januar 1985 Das Erziehungs-Departement gestützt auf Artikel 33 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom

19. April 1978

1 ) und auf § 1 Absatz 1 litera f der Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Berufsbildung vom 10. April 1973
2 ) verfügt: Mit Beginn des Schuljahres 1985/86 werden die Bauisoleur-Lehrlinge mit Lehrort im Kanton Solothurn für den Besuch des obligatorischen Berufs- schulunterrichtes der Gewerbeschule der Stadt St. Gallen zugewiesen. ________________
1 ) SR 412.10.
2 ) Aufgehoben. Es gilt die BBV SO vom 19. August 1986; BGS 416.112.
Markierungen
Leseansicht