Zuweisung der Spengler/Spengler-Sanitärinstallateure und Spengler/Spengler-Sanitärinstallateurinnen an die Gewerblich-industrielle Berufsschule Bern
                            1  Zuweisung der Spengler/Spengler-  Sanitärinstallateure und  Spengler/Spengler-  Sanitärinstallateurinnen an die  Gewerblich-industrielle Berufsschule  Bern  Vf  des Departementes für Bildung und Kultur vom 6. Februar 2001  Das Kantonale Amt für Berufsbildung  gestützt  auf  §  3  bis  ,  §  5  und  §  5  bis    der  Verordnung  über  Organisation  und  Betrieb der Berufsschulen (Berufsschulverordnung) vom 24. August  1993
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  verfügt:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Mit Beginn des Schuljahres 2001/2002 (13 August 2001) werden die
                            Spengler/SpenglerSanitärinstallateure  und  Spengler/Spengler-Sanitär-  installateurinnen  aus  dem  Kanton  Solothurn,  einlaufend  mit  dem
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Lehrjahr, für den gesamten beruflichen Unterricht der Gewerblich-
                            industrielle Berufsschule Bern zugewiesen.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Spengler/Spengler-Sanitärinstallateure und Spengler/Spengler-Sanitär-
                            installateurinnen,  welche  die  Lehre  vor  2001  begonnen  haben,  besu-  chen den beruflichen Unterricht an der bisherigen Berufsschule.  ________________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  BGS 416.353.12.