Zuweisung der Spengler/Spengler-Sanitärinstallateure und Spengler/Spengler-Sanitärinstallateurinnen an die Gewerblich-industrielle Berufsschule Bern
1 Zuweisung der Spengler/Spengler- Sanitärinstallateure und Spengler/Spengler- Sanitärinstallateurinnen an die Gewerblich-industrielle Berufsschule Bern Vf des Departementes für Bildung und Kultur vom 6. Februar 2001 Das Kantonale Amt für Berufsbildung gestützt auf § 3 bis , § 5 und § 5 bis der Verordnung über Organisation und Betrieb der Berufsschulen (Berufsschulverordnung) vom 24. August 1993
1 ) verfügt:
1. Mit Beginn des Schuljahres 2001/2002 (13 August 2001) werden die
Spengler/SpenglerSanitärinstallateure und Spengler/Spengler-Sanitär- installateurinnen aus dem Kanton Solothurn, einlaufend mit dem
1. Lehrjahr, für den gesamten beruflichen Unterricht der Gewerblich-
industrielle Berufsschule Bern zugewiesen.
2. Spengler/Spengler-Sanitärinstallateure und Spengler/Spengler-Sanitär-
installateurinnen, welche die Lehre vor 2001 begonnen haben, besu- chen den beruflichen Unterricht an der bisherigen Berufsschule. ________________
1 ) BGS 416.353.12.
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