Gegenrechtszusicherung an den Kanton Basel-Landschaft (614.352.104)
CH - SO

Gegenrechtszusicherung an den Kanton Basel-Landschaft

1 Gegenrechtszusicherung an den Kanton Basel-Landschaft RRB vom 9. April 1912 Vergabungen und Schenkungen, die im Kanton Solothurn zum Besten öffentlicher Mildtätigkeitsanstalten des Kantons Basel-Landschaft anfal- len, werden gestützt auf die Erklärung der basellandschaftlichen Finanzdi- rektion, wonach der Kanton Basel-Landschaft dem Kanton Solothurn durch Gewährung gänzlicher Erbschaftssteuerbefreiung für die analogen Fälle Gegenrecht zusichert, mit einer Erbschaftssteuer von 1 ½ % belastet (§ 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Erbschaftssteuer vom 13. Dezember
1848).
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