Reduziertes Schulgeld für Aargauer Schüler im neunten Schuljahr an solothurnischen Mittelschulen
Reduziertes Schulgeld für Aargauer Schüler im neunten Schuljahr an solothurnischen Mittelschulen Vom 24. April 1975 (Stand 24. April 1975) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf § 13 des Gesetzes betreffend die Kantonsschule vom 29. Au - gust 1909
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§ 1
1 Sofern der Kanton Aargau das Schulgeld für den Besuch einer solothurni - schen Mittelschule ab zehntem Schuljahr übernimmt, ist für den Besuch des neunten Schuljahres an einer solothurnischen Mittelschule (= erste Klasse der betreffenden Abteilung) ein reduziertes Schulgeld von 1800 Franken (beziehungsweise 900 Franken für Schulbesuch während eines Se - mesters) zu entrichten.
§ 2
1 Dieser Beschluss gilt ab Schuljahr 1975/1976.
1) GS 64, 484. GS 86, 612
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