Zuweisung der Zimmerleute Zusatzlehre an das Berufs- und Weiterbildungszentrum Lyss
1 Zuweisung der Zimmerleute Zusatzlehre an das Berufs- und Weiterbildungs- zentrum Lyss Verfügung des Departementes für Bildung und Kultur vom 26. Juli 2002 Das Amt für Berufsbildung gestützt auf § 3 bis , § 5 und § 5 bis der Verordnung über Organisation und Betrieb der Berufsschulen (Berufsschulverordnung) vom 24. August 1993
1 ) verfügt: In Ergänzung zur Verfügung vom 10. April 2001 (Zuweisung der Zimmer- leute an die Gewerblich-industrielle Berufsschule Grenchen) werden die Zimmerleute in den Zusatzlehren wie bis anhin für den berufskundlichen Unterricht dem Berufs- und Weiterbildungszentrum Lyss zugeteilt. DEPARTEMENT FÜR BILDUNG UND KULTUR Ruth Gisi Regierungsrätin Publiziert im Amtsblatt vom 16. August 2002. ________________
1 ) BGS 416.353.12.
Feedback