Zuweisung der Schaltanlagenmonteur-Lehrlinge an die Gewerblich-industrielle Berufsschule Burgdorf
                            1  Zuweisung der Schaltanlagenmonteur-  Lehrlinge an die Gewerblich-industrielle  Berufsschule Burgdorf  Vf des kantonalen Amtes für Berufsbildung vom 10. März 1987  Das kantonale Amt für Berufsbildung  gestützt  auf  §  22  Absatz  3  der  Vollzugsverordnung  zum  Gesetz  über  die  Berufsbildung und Erwachsenenbildung vom 19. August 1986
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  verfügt:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Mit Beginn des Schuljahres 1987/88 werden die Schaltanlagenmonteure
                            für  den  beruflichen  Unterricht  der  Gewerblich-industriellen  Berufsschule  Burgdorf zugewiesen.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Schaltanlagenmonteur-Lehrlinge, welche bereits in der Ausbildung
                            stehen, besuchen den beruflichen Unterricht an der bisherigen Berufsschu-  le.  ________________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  BGS 416.112.