Zuweisung der Schaltanlagenmonteur-Lehrlinge an die Gewerblich-industrielle Berufsschule Burgdorf
1 Zuweisung der Schaltanlagenmonteur- Lehrlinge an die Gewerblich-industrielle Berufsschule Burgdorf Vf des kantonalen Amtes für Berufsbildung vom 10. März 1987 Das kantonale Amt für Berufsbildung gestützt auf § 22 Absatz 3 der Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Berufsbildung und Erwachsenenbildung vom 19. August 1986
1 ) verfügt:
1. Mit Beginn des Schuljahres 1987/88 werden die Schaltanlagenmonteure
für den beruflichen Unterricht der Gewerblich-industriellen Berufsschule Burgdorf zugewiesen.
2. Schaltanlagenmonteur-Lehrlinge, welche bereits in der Ausbildung
stehen, besuchen den beruflichen Unterricht an der bisherigen Berufsschu- le. ________________
1 ) BGS 416.112.
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