Verteilungsschlüssel für die Beiträge der Einwohnergemeinden an den sozialen Wohnungsbau
1 Verteilungsschlüssel für die Beiträge der Einwohnergemeinden an den sozialen Wohnungsbau KRB vom 26. Oktober 1966 Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf § 5 Absatz 2 des Einführungsgesetzes vom 26. Juni 1966 zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaues
1 ) beschliesst:
1. Die Beiträge der Einwohnergemeinden an den sozialen Wohnungsbau
gemäss § 5 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Mass- nahmen zur Förderung des Wohnungsbaues sind nach dem Vertei- lungsschlüssel für die Beiträge der Einwohnergemeinden an die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung vom 17. Oktober 1950
2 ) zu berechnen.
2. Dieser Beschluss tritt nach der Publikation im Amtsblatt rückwirkend
am 1. Januar 1966 in Kraft. Publiziert im Amtsblatt vom 28. Oktober 1966 ________________
1 ) BGS 836.11.
2 ) BGS 831.13.
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