A1 – Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen
Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (Interkantonale Universitätsvereinbarung, IUV) Vom 29. Oktober 2020 (Stand 1. Februar 2021) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b und i der Kantonsverfassung 1 ) , beschliesst:
§ 1
1 Der Kanton Zug erklärt den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (In - terkantonale Universitätsvereinbarung, IUV) vom 27. Juni 2019.
§ 2
1 Der Kanton Zug erklärt rückwirkend per 31. Dezember 2019 den Austritt aus der Interkantonalen Universitätsvereinbarung vom 20. Februar 1997. Der Austritt erfolgt mit Wirkung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der In - terkantonalen Vereinbarung vom 27. Juni 2019.
§ 3
1 Das Inkrafttreten der Interkantonalen Universitätsvereinbarung vom 27. Juni 2019 setzt voraus, dass 18 Kantone ihren Beitritt erklären.
§ 4
1 Mit dem Inkrafttreten dieses Kantonsratsbeschlusses wird der Kantonsrats - beschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung vom 30. April 1998 aufgehoben. 1) BGS 111.1
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 29.10.2020 01.02.2021 Erlass Erstfassung GS 2021/007
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 29.10.2020 01.02.2021 Erstfassung GS 2021/007
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