A1 – Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über B... (413.19)
CH - ZG

A1 – Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV)

Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV) Vom 21. März 2013 (Stand 1. Juni 2013) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. i der Kantonsverfassung 1 ) , beschliesst:
§ 1
1 Der Kanton Zug erklärt den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen vom 22. März
2012 2 ) .
§ 2
1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum gemäss § 34 der Kantonsverfassung 3 ) . Er tritt am Tage nach der Publikation im Amtsblatt in Kraft 4 ) . 1) BGS 111.1 2) BGS 413.19 3) 4) Inkrafttreten am 1. Juni 2013
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 21.03.2013 01.06.2013 Erlass Erstfassung GS 2013/021
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 21.03.2013 01.06.2013 Erstfassung GS 2013/021
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