A2 – Kantonsratsbeschluss betreffend Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld
413.41 -A2 Kantonsratsbeschluss betreffend Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld vom 30. Januar 1992 1) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. i der Kantonsverfassung, beschliesst: § 1 Die Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld vom 9. Februar 1990 (Anhang) wird genehmigt. § 2 An die Kosten von Fr. 4 500 000.– (Baukostenindex April 1990) für die Schulerweiterung wird gemäss Verteilerschlüssel ein Beitrag von Fr. 149 400.– ausgerichtet. § 3 Mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung gemäss § 1 wird der Kantonsrats- beschluss betreffend die Vereinbarung über die interkantonale Försterschule Maienfeld vom 15. Mai 1972 2) aufgehoben. § 4 Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft. 1) GS 23, 901 2) GS 20, 377
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