A2 – Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen (Anhang 2: Zusatzprotokolle der Kantone Luzern und Zug)
Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen (Anhang 2: Zusatzprotokolle der Kantone Luzern und Zug) Vom 1. Juli 2003 (Stand 1. Januar 2010)
§ 1 Die Kantone Luzern und Zug erklären zu Artikel
2 Absatz 3 Folgendes:
1 Unter Berücksichtigung des eigenen Angebotes im Theater Casino Zug hat der Kanton Zug nur für 60 % der vorgesehenen 80 % (= 100 %) des kultu - rellen Angebotes des KKL mit überregionaler Ausstrahlung Abgeltungen zu leisten.
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 01.07.2003 01.01.2010 Erlass Erstfassung GS 29, 999
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 01.07.2003 01.01.2010 Erstfassung GS 29, 999
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