Beschluss des Kantonsrates über die Stellenprozente sowie die Mindestzahl der Mitglie... (212.22)
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Beschluss des Kantonsrates über die Stellenprozente sowie die Mindestzahl der Mitglieder der Bezirksgerichte

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212.22 Beschluss des Kantonsrates über die Stellenprozente sowie die Mindestzahl der Mitglieder der Bezirksgerichte (vom 11. Juli 2022)
1 Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in die Anträ ge des Obergerichts vom 27. Oktober
2021
2 und der Justizkommission vom 31. Mai 2022, beschliesst: I. Die Zahl der Stellenprozente und die Mindestzahl der Mitglie der der Bezirksgerichte wi rd wie folgt festgesetzt: Bezirksgericht Stellenprozente Mindestzahl Mitglieder Affoltern
400
6 Andelfingen
260
5 Bülach
1150
14 Dielsdorf
650
8 Dietikon
750
9 Hinwil
650
8 Horgen
900
11 Meilen
1050
12 Pfäffikon
400
6 Uster
950
12 Winterthur
1250
14 Zürich
6600
72 II. Dieser Beschluss tritt am 1. Ok tober 2022 in Kraft. Gleichzeitig wird der Beschluss des Kantonsrat es über die Stellenprozente sowie die Mindestzahl der Mitglieder der Bezirksgerichte vom 9. Januar 2017 aufgehoben.
1 OS 77, 426 .
2 ABl 2021-12-03 .
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