Promotionsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich
1 Fachmittelschulen des Kantons Zürich – Promotionsreglement
413.251.4 Promotionsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich (vom 29. Juni 2007)
1 Der Bildungsrat, nach Einsichtnahme in den Antrag der Bildungsdirektion vom 29. Juni
2007, beschliesst: A. Geltungsbereich
Geltungsbereich
§ 1.
8 Diese Bestimmungen gelten für die Promotion am Ende einer Zeugnisperiode. B. Massgebliche Fächer
Promotions
-
fächer
§ 2.
1 Massgeblich für die Promotio n sind die Promotionsfächer gemäss Anhang, sofern sie in der betreffenden Zeugnisperiode unter richtet wurden.
2 Für die Promotion zählt jedes Promotionsfach einfach.
Weitere Fächer
§ 3.
Die Noten für weitere Fächer gemäss Lehrplan sind für den Entscheid über die Promotion ni cht massgeblich, werden aber im Zeugnis aufgeführt. C. Beurteilung der Leistungen
Zeugnis
§ 4.
6
1 Mit Ausnahme der letzten beid en Semester wird den Schü lerinnen und Schülern fü r jedes Semester der Ausbildung ein Zeugnis über ihre Leistungen ausgestellt.
2 Für die letzten beiden Semester vor den Prüfungen für den Ab schluss mit Fachmittelschulausweis wi rd ein Jahreszeug nis ausgestellt. Im Sinne einer Standor tbestimmung wird de n Schülerinnen und Schü lern auf Ende des Kalenderjahrs ei ne Zwischenbeurte ilung ihrer Leis tungen in ganzen und halben Noten mitgeteilt.
2
413.251.4 Fachmittelschulen des Kantons Zürich – Promotionsreglement Noten
§ 5.
Die Leistungen in den einzel nen Fächern werden mit ganzen und halben Noten bewertet. 6 ist di e höchste, 1 die tiefste Note. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen. Leistungs beurteilung
§ 6.
1 Bei der Beurteilung der Leist ungen ist neben den schrift
- lichen und praktischen Arbeiten au ch die mündliche Leistung ange
- messen zu berücksichtigen.
2 Die Lehrperson informiert die Kl asse rechtzeitig über die Art der Leistungsbeurteilung. D. Promotionsentscheide Entscheid
§ 7.
8 Der Klassenkonvent entscheidet jeweils am Ende einer Zeug
- nisperiode, letztmals am Ende des
5. Semesters, über die Promotion. Bedingungen
§ 8.
Die Bedingungen für die Promotion sind erfüllt, wenn in al
- len Promotionsfächern, die in der betreffenden Zeugnisperiode unter
- richtet werden,
8 a. die doppelte Summe aller Note nabweichungen von 4 nach unten nicht grösser ist als die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben und b. nicht mehr als drei Note n unter 4 erteilt werden. Provisorische Promotion und Nichtpromotion
§ 9.
8
1 Schülerinnen und Schüler werden am Ende einer Zeugnis
- periode provisorisch pr omoviert oder nicht promoviert, wenn sie die Bedingungen für die Promotion nach §
8 nicht erfüllen.
2 Sie werden nicht promoviert, wenn sie bereits einmal provisorisch promoviert wurden. Letzte Promo tionstermine
§ 10.
7 Eine provisorische Promotion ka nn letztmals Ende des 3. Se
- mesters, eine Nichtpromotion am Ende des 4. Semesters ausgesprochen werden. Repetition
§ 11.
1 Wer erstmals nicht promoviert wird, wird zu einer Repeti
- tion in der nächsttieferen Klassenstufe zugelassen.
2 Während der ganzen Fachmittelsc hulzeit kann nur einmal repe
- tiert werden. Dies gilt auch, wenn eine Schülerin ode r ein Schüler eine Klasse freiwillig wiederholt.
3 Eine Wiederholung im Anschluss an eine nicht bestandene Ab
- schlussprüfung zur Erlangung eines Fachmittelschulausweises zählt nicht als Repetition im Sinne von Abs. 2.
3 Fachmittelschulen des Kantons Zürich – Promotionsreglement
413.251.4 E. Besondere Bestimmungen
§ 12.
4
Besondere Fälle
§ 13.
In besonderen Fällen kann der Klassenkonvent zugunsten der Schülerin oder des Schülers von §§
8–12 dieser Promotionsbestim mungen abweichen. F. Schluss- und Über gangsbestimmungen
Inkrafttreten
§ 14.
Dieses Reglement tritt auf Schuljahresbeginn 2007/2008 (20. August 2007) in Kraft.
Übergangs
-
bestimmung
§ 15.
Für Schülerinnen und Schüler, die die Ausbildung im Schul jahr 2005/06 und 2006/07 begonnen haben und di ese 2008 bzw. 2009 beenden, gilt weiterhin das Regl ement für die Di plommittelschulen des Kantons Zürich vom 9. Januar 1979.
1 OS 62, 405 .
2 Eingefügt durch Beschluss des B ildungsrates vom 20. Juni 2011 ( OS 66, 500 ; ABl 2011, 1995 ). In Kraft seit 22. August 2011.
3 Fassung gemäss Beschluss des B ildungsrates vom 20. Juni 2011 ( OS 66, 500 ; ABl 2011, 1995 ). In Kraft seit 22. August 2011.
4 Aufgehoben durch Beschluss des Bild ungsrates vom 20. Juni 2011 ( OS 66, 500 ; ABl 2011, 1995 ). In Kraft seit 22. August 2011.
5 Obsolet.
6 Fassung gemäss Beschluss des Bildungsrates vom 6. Juli 2020 ( OS 75, 389 ; ABl
2020-08-07 ). In Kraft seit 16. Juni 2020.
7 Fassung gemäss Berichtigung vom 21. Februar 2022 ( OS 77, 137 ). In Kraft seit
16. Juni 2020.
8 Fassung gemäss Beschluss des Bildungsrates vom 14. März 2022 ( OS 77, 277 ; ABl 2022-03-25 ). In Kraft seit 1. August 2022.
4
413.251.4 Fachmittelschulen des Kantons Zürich – Promotionsreglement Anhang zum Promotionsreglement FM S (Promotionsfächer je Profil) Pädagogik Kommunikation Gesundheit und ...
4 Musik Theater und Information Naturwissenschaften
3 Sprachen Sprachen Sprachen Sprachen Sprachen Deutsch Deutsch Deutsch Deutsch Deutsch Französisch Französisch Französisch Französisch Französisch Englisch Englisch Englisch Englisch Englisch Informations- und Inform ations- und Informations- und In formations- und In formations- und Kommunikations- Komm unikations- Kommunika tions- Kommunikatio ns- Kommunikations- technologien technologien techno logien technologi en technologien Mathematik und Mathematik und Mathematik und Mathem atik und Mathematik und Naturwissenschaften Naturwi ssenschaften Naturwissensch aften Naturwissenschaft en Naturwissenschaften Mathematik Mathematik Mathematik Mathematik Mathematik Biologie Biologie Biologie Biologie Biologie Chemie Chemie Chemie Chemie Chemie Physikalische Physikalische Phänomene Phänomene Sozialwissenschaften Sozialwissensc haften Sozialwissenscha ften Sozialwisse nschaften Sozial wissenschaften Geschichte Geschichte Geschi chte Geschichte Geschichte Geographie Geographie Geogra phie Geographi e Geographie Staats-, Wirtschafts- Staats-, Wirtsc hafts- Staats-, Wirtschafts- Staats, Wirtschafts- St aats-, Wirtschafts- und Rechtskunde und Rechtskunde und Rech tskunde und Rechtskunde und Rechtskunde Praxis Psychologie Praxis Psycho logie Praxis Psychologie Praxis Psychologie Praxis Psychologie und Kommunikation und Kommunika tion und Kommunikation und Kommun ikation und Ko mmunikation Musische Fächer Musische Fä cher Musische Fächer Musi sche Fächer M usische Fächer und Sport und Sport und Sport und Sport und Sport Bildnerisches Bil dnerisches Bildneri sches Bildnerisc hes Bildnerisches Gestalten Gestalten Gestalten Gestalten Gestalten Musik Musik Musik Musik Musik
5 Fachmittelschulen des Kantons Zürich – Promotionsreglement
413.251.4 Pädagogik Kommunikation Gesundheit und ...
4 Musik Theater und Information Naturwissenschaften
3 Berufsfeldbezogene Berufs feldbezogene Berufs feldbezogene Berufsfeldbezo gene Berufsfeldbezogene Fächer
2 Fächer
2 Fächer
2 Fächer
2 Fächer
2 Bildnerisches Gestalten Graf ische Gestaltung Biologie Kult urgeschichte Ku lturgeschichte oder Musik und Bildbearbeitung Information und In formation und Chemie Rhythmus, Bewegung Rhythmus, Bewegung Kommunikation Komm unikation und Perkussion und Perkussion Rhetorik und Physik Musik und Bewegung Musik und Bewegung Auftrittskompetenz Physikalische Phänomene Physikalische Phänomene Physikalische Phänomene Auftritt und Wahrnehmung Auftritt und Wahrnehmung Integriertes musisches Integrierte s musisches Integriertes Musikth eorie, Stimm- Stimme und Sprechen oder sozialwissenschaft oder sozialwissenschaft naturwissenschaftlich es bildung und Klavier- liches Projekt liches Projekt Projekt grundlagen Biologie Englische Kommunikation
2 Integriertes Projekt Einzelunterricht Improvisation, Gesundheit im Hauptfach Verwandlung und Szene Chor
1 Französische Theaterprojekte Kommunikation
2 Gesellschaftsfragen
1 Anrechnung der Note zu einem Drittel im Fach Musik.
2 Anrechnung der Note in de r betreffenden Fremdspr ache mit ei nem Viertel.
Feedback