Beschluss betreffend Schaffung einer Schule für praktische Krankenpflege am Kantonsspital
1. 7. 19 9 6 – 21 VIII A/212/1 Beschluss betreffend Schaffung einer Schule für praktische Krankenpflege am Kantonsspital (Erlassen von der Landsgemeinde am 10. Mai 1970) 1. Am Kantonsspital wird als selbständige Institution eine Schule für prakti- sche Krankenpflege eröffnet, welche nach den Richtlinien des Schweize- rischen Roten Kreuzes über die Ausbildung der Krankenpflegerinnen zu führen ist. 2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. 1 Kanton Glarus
1996
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