Abkommen zwischen den Kantonen Solothurn und Aargau über die gemeinsame Führung der ... (416.932)
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Abkommen zwischen den Kantonen Solothurn und Aargau über die gemeinsame Führung der Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule (HWV) in Olten

1 Abkommen zwischen den Kantonen Solothurn und Aargau über die gemeinsame Führung der Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule(HWV) in Olten Vom 12./22. September 1977 Der Regierungsrat des Kantons Aargau und der Regierungsrat des Kantons Solothurn treffen folgende Vereinbarung:

1. Der Kanton Solothurn verpflichtet sich, Studenten der Höheren Wirt-

schafts- und Verwaltungsschule (HWV) Olten mit zivilrechtlichem Wohn- sitz im Aargau in jeder Hinsicht den eigenen Studenten, insbesondere hinsichtlich Aufnahme, Promotion, Ausschluss und Diplomierung, gleich- zustellen. Massgebend ist der zivilrechtliche Wohnsitz im Zeitpunkt des Eintrittes in die HWV.

2. Der Kanton Aargau leistet für jeden Studenten mit zivilrechtlichem

Wohnsitz im Aargau einen Schulgeldbeitrag von 3500 Franken pro Jahr beziehungsweise von 1750 Franken pro angebrochenem Semester.

3. Der Schulgeldbeitrag von 3500 Franken pro Jahr basiert auf dem Le-

benskostenindex vom Mai 1976. Er wird jedes Jahr im Mai dem Indexstand durch die zuständigen Departemente angepasst. Eine über die Teuerung nach dem Lebenskostenindex hinausgehende Veränderung des Schulgeld- beitrages ist zu begründen und von den Regierungsräten der Partnerkan- tone zu beschliessen.

4. Der Schulgeldbeitrag von 3500 Franken pro Jahr wird für 73 Studenten

mit Wohnsitz im Aargau für die Schuljahre 1972/1973 bis 1975/1976 aus- gerichtet.

5. Der Kanton Aargau ist mit 3 Mitgliedern in der siebengliedrigen Auf-

sichtskommission der HWV Olten vertreten. Die Wahl erfolgt auf Vor- schlag des Regierungsrates des Kantons Aargau durch den Regierungsrat des Kantons Solothurn.

6. Die Vereinbarung kann unter Einhaltung einer dreijährigen Kündi-

gungsfrist auf das Ende eines Schuljahres gekündigt werden. Inkrafttreten rückwirkend am 16. Oktober 1972
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