Absolvierung des neunten Schuljahres in der privaten Berufswahlschule Limania
1 Absolvierung des neunten Schuljahres in der privaten Berufswahlschule Limania Vf des Erziehungs-Departementes vom 1. Juli 1975
1. Das neunte Schuljahr kann statt durch Besuch einer öffentlichen Schule
im Kanton Solothurn durch Besuch der Berufswahlschule der Limania- Schulen Aarau und Baden erfüllt werden. Es muss der ganze Jahreskurs besucht werden. Der Übertritt in diese Schule setzt zudem die vorgängige Mitteilung an die zuständige Aufsichtsbehörde voraus.
2. Die vorliegende generelle Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt,
dass sich der Lehrplan der Berufswahlschule nicht wesentlich ändert.
3. Finanzielle Beiträge des Kantons für den Besuch der Schule oder an die
Schule selbst sind mit dieser Bewilligung nicht verbunden.
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