A1 – Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (Anhang 1: Inkrafttreten der IVSE)
Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (Anhang 1: Inkrafttreten der IVSE) (IVSE) Vom 13. Dezember 2002 (Stand 1. Januar 2008)
§ 1 Bestätigung, dass die Voraussetzungen für das Inkrafttreten der
IVSE, erfüllt sind:
1 Der Vorstand der SODK hat an seiner Sitzung vom 28. Januar 2005 davon Kenntnis genommen, dass das Quorum per 1. Januar 2006 erreicht ist und die IVSE auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt werden kann. Er geneh - migt das weitere Vorgehen gemäss speziellem Plan des Zentralsekretariates SODK.
2 Wir bestätigen, dass die Voraussetzungen für das Inkrafttreten der IVSE gem. Art. 39 erfüllt sind und die Organe bestellt werden können.
3 Sobald die Organe gebildet sind, wird der Vorstand der Vereinbarungskon - ferenz (VK) den Zeitpunkt für das Inkrafttreten der IVSE festlegen und die Kantone und das Fürstentum Liechtenstein orientieren.
§ 2 Genehmigung des Inkrafttretens der IVSE durch den Vorstand
der VK:
1 Der Vorstand der VK hat an seiner Sitzung vom 22. September 2005 das Inkrafttreten der IVSE per 1. Januar 2006 festgelegt.
2 Damit tritt die IVSE in Kraft per: 1. Januar 2006
§ 3 Inkrafttreten der am 14.
September 2007 beschlossenen Anpassungen:
1 DieVereinbarungskonferenz hat am 14. September 2007 in Lausanne den Anpassungen der IVSE an die NFA mit Inkrafttreten per 1. Januar 2008 zu - gestimmt.
2 Damit tritt die angepasste IVSE in Kraft per: 1. Januar 2008
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 13.12.2002 01.01.2007 Erlass Erstfassung GS 28, 909
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 13.12.2002 01.01.2007 Erstfassung GS 28, 909
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