A2 – Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen
411.2-A2 1 Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 26. Januar 1995 1) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b und i der Kantonsverfassung 2) , beschliesst: § 1 Der Kanton Zug erklärt den Beitritt zur Inter kantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 18. Februar 1993 (Anhang). 3) § 2 Mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung wird das Schulgesetz v om 27. September 1990 4) wie folgt geändert: § 3 Dieser Beschluss tritt unter Vorbehalt des Referendums gemäss § 34 der Kantonsverfassung auf den 1. Januar 1995 in Kraft. 1) GS 25, 93 2) BGS 111.1 3) Genehmigung der Änderung vom 16. Juni 2005 durch KRB vom 14. Dez. 2006 (GS 29, 89). 4) Die Änderung ist im Schulgesetz publiziert.
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