Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Hörsystemakustikerin/Hörsystemakustiker mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)
1. Abschnitt: Gegenstand und Dauer
Art. 1 Berufsbild
Art. 2 Dauer und Beginn
2. Abschnitt: Ziele und Anforderungen
Art. 3 Grundsätze
Art. 4 Handlungskompetenzen
3. Abschnitt: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz
Art. 5 ⁵
4. Abschnitt: Umfang der Bildung an den einzelnen Lernorten und Unterrichtssprache
Art. 6 Bildung in beruflicher Praxis im Betrieb und an vergleichbaren Lernorten
Art. 7 Berufsfachschule
Unterricht | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | Total |
| ||||
| 440 | 120 | 120 | 680 |
| 80 | 80 | 80 | 240 |
Total | 520 | 200 | 200 | 920 |
| 120 | 120 | 120 | 360 |
| 80 | 40 | 40 | 160 |
Total Lektionen | 720 | 360 | 360 | 1440 |
Art. 8 Überbetriebliche Kurse
Lehrjahr | Kurse | Handlungskompetenz | Dauer |
1. | Kurs 1 | Hörtests computergestützt durchführen, auswerten und die Resultate der Kundin oder dem Kunden erklären Gefahren erkennen und die Arbeitssicherheit, den Gesundheitsschutz und den Umweltschutz sicherstellen | 3 Tage |
1. | Kurs 2 | Kundinnen und Kunden beraten, Verkaufsgespräche führen und Ohrabformungen durchführen Gefahren erkennen und die Arbeitssicherheit, den Gesundheitsschutz und den Umweltschutz sicherstellen | 4 Tage |
2. | Kurs 3 | Hörsystem und Zubehör computergestützt kundenspezifisch anpassen sowie Kundinnen und Kunden instruieren Gefahren erkennen und die Arbeitssicherheit, den Gesundheitsschutz und den Umweltschutz sicherstellen | 4 Tage |
2. | Kurs 4 | Funktionskontrollen und Dienstleitungsarbeiten am Hörsystem durchführen Gefahren erkennen und die Arbeitssicherheit, den Gesundheitsschutz und den Umweltschutz sicherstellen | 2 Tage |
5. Abschnitt: Bildungsplan
Art. 9
6. Abschnitt: Mindestanforderungen an die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner und Höchstzahl der Lernenden im Betrieb
Art. 10 Fachliche Mindestanforderungen an Berufsbildnerinnen und Berufsbildner
Art. 11 Höchstzahl der Lernenden
7. Abschnitt: Lerndokumentation, Bildungsbericht und Leistungsdokumentation
Art. 12 Lerndokumentation
Art. 13 Bildungsbericht
Art. 14 Leistungsdokumentation in der Berufsfachschule
8. Abschnitt: Qualifikationsverfahren
Art. 15 Zulassung
Art. 16 Gegenstand
Art. 17 Umfang und Durchführung des Qualifikationsverfahrens mit Abschlussprüfung
Position | Handlungskompetenzbereiche | Gewichtung |
1. | Ermitteln der Kundenbedürfnisse und Verkaufen von Hörsystemen | 50 % |
2. | Anpassen von Hörsystemen | 50 % |
Position | Handlungskompetenzbereiche | Prüfungsform/Dauer | Gewichtung | |
schriftlich | mündlich | |||
1. | Ermitteln der Kundenbedürfnisse und Verkaufen von Hörsystemen Anpassen von Hörsystemen | 150 Min. | 50 % | |
2. | Ermitteln der Kundenbedürfnisse und Verkaufen von Hörsystemen Anpassen von Hörsystemen | 30 Min. | 50 % |