A1 – Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Übereinkommens zwischen den Kant... (933.15)
CH - ZG

A1 – Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Übereinkommens zwischen den Kantonen Luzern und Zug über die Fischerei im luzernisch-zugerischen Grenzabschnitt des Aabaches, Gemeinde Risch

933.15 -A1 Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Übereinkommens zwischen den Kantonen Luzern und Zug über die Fischerei im luzernisch-zugerischen Grenzabschnitt des Aabaches, Gemeinde Risch vom 27. Dezember 1958 1) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 lit. i der Kantonsverfassung 2) , beschliesst: I. Dem beiliegenden Übereinkommen zwischen den Kantonen Luzern und Zug über die Fischerei im luzernisch-zugerischen Grenzabschnitt des Aabaches in Oberrisch wird die Genehmigung erteilt. II. Dieser Beschluss ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen. Der Regie- rungsrat ist mit dem Vollzug beauftragt. GS 17, 509 2) BGS 111.1
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