Allgemeines Festgeläute am 1. August zur Erinnerung an die Gründung des Schweizerb... (111.412.1)
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Allgemeines Festgeläute am 1. August zur Erinnerung an die Gründung des Schweizerbundes

1 Allgemeines Festgeläute am 1. August zur Erinnerung an die Gründung des Schweizerbundes RRB vom 26. Juli 1899 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf folgende Erwägungen Durch Kreisschreiben des Eidgenössischen Departements des Innern vom

10. April 1899 wurde den sämtlichen Kantonen die Anregung des Standes

Bern mitgeteilt, wonach alljährlich den 1. August zur Erinnerung an die Gründung des Schweizerbundes – den 1. August 1291 – ein allgemeines Festgeläute stattfinden solle; sämtliche Kantone haben schliesslich die Zusage für Mitwirkung zu dieser Feier gegeben, der Bundesrat hat in der Folge des nähern bestimmt, dass das Festgeläute den 1. August nächsthin, somit auch in Zukunft an diesem Jahrestag, jeweilen von 8½ bis 8¾ Uhr abends stattzufinden hat; beschliesst: Die zuständigen Gemeindebehörden werden eingeladen, die nötigen Anordnungen zu treffen, dass in sämtlichen Pfarrkirchen des Kantons am

1. August abends von 20–20.15 Uhr

1 ) mit allen Glocken geläutet wird. ________________
1 ) Fassung vom 16. Juli 1924.
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