Gebührenordnung des Forensischen Instituts Zürich (551.63)
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Gebührenordnung des Forensischen Instituts Zürich

1 Gebührenordnung des Forensischen Instituts Zürich
551.63 Gebührenordnung des Forensischen Instituts Zürich (vom 11. Juni 2021)
1 ,
2 Der Institutsrat, gestützt auf §
6 Abs. 2 lit. d der Vereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich über Errichtung und Betrieb des Forensi schen Instituts Zürich vom 14. Se ptember 2018 (Vereinbarung FOR)
3 , beschliesst:
Gegenstand

§ 1.

Die Gebührenordnung regelt die Gebührenerhebung für Dienstleistungen des Forensischen Instituts Zürich (FOR) zugunsten der Stammkorps sowie der anderen öffentlichen und privaten Auftrag geberinnen und Auftraggebern.
Allgemeine
Vorgaben

§ 2.

Die Gebührenfestsetzung erfolg t nach marktüblichen Krite rien und berücksichtigt die Wettbe werbsfähigkeit. Sie orientiert sich an kantonalen Verordnungen für ve rgleichbare Organisationseinheiten und den branchenüblichen Ansätzen von privaten Gutachterstellen. Vorbehalten bleiben die von Gese tzes wegen anwendbaren Gebühren tarife.
Gebühren
-
festsetzung

§ 3.

1 Die Gebührenfestsetzung erfolg t für Dienstleistungen des Grundauftrages gemäss §
3 Abs. 1 und 2 Vereinbarung FOR kosten deckend.
2 Die Gebührenfestsetzung erfolgt für Dienstleistungen ausserhalb des Grundauftrages gemäss §
3 Abs. 3 und 4 Vereinbarung FOR min destens kostendeckend.
3 Für standardisierte Le istungen werden Gebühren gemäss Anhang erhoben. Aufträge, die vom üblich en Umfang in bedeutendem Mass abweichen, werden nach Zeitaufwand verrechnet.
4 Die Gebührenfestsetzung für die übrigen Leistungen erfolgt nach Zeitaufwand gemäss Ansätzen im Anhang.
5 Verbrauchsmaterial, Aufwendungen für die Entsorgung von sicher gestellten Materialien und Transpor tkosten werden kostendeckend ver rechnet.
6 Der Institutsrat überprüft die Höhe der Gebühren regelmässig. Er teilt Anpassungen den betro ffenen Behörden re chtzeitig mit.
2
551.63 Gebührenordnung des Forensischen Instituts Zürich Rechnung stellung

§ 4.

Erbrachte Leistungen werden spätestens 30 Tage nach der letzten Tätigkeit in Rechnung geste llt. Zugunsten der Stammkorps wer
- den sie quartalsweise verrechnet. Verantwortlich keiten

§ 5.

Die zuständige Fachbereichsleit ung bzw. bei Gutachtertätig
- keit die ernannte sachverständige Pers on ist für die korrekte Leistungs
- erfassung, Gebührenfestse tzung und Rechnungstellung verantwortlich.
1 OS 76, 417 ; ABl 2021-06-18 .
2 Inkrafttreten: 1. Januar 2022.
3 LS 551.60 .
3 Gebührenordnung des Forensischen Instituts Zürich
551.63 Anhang Gebühren Forensisches Institut Zürich Stundenansätze Fachspezialistin oder Fachspezialist Fr.
140 Expertin oder Experte Fr.
190 Mitarbeiterin oder Mitarbeiter Sekretariat Fr.
100 Pauschalen Spurensicherung, Ausrücken, Instruktion Tagespauschale Fachspezialisti n oder Fachspezialist Fr. 1100 Tagespauschale Expertin oder Experte Fr. 1500 Pauschalen Betäubungsmittel-Spurensicherung Fingernagelschmutz/Haarprobe, pro Person Fr.
140 Spurensicherung Saug-Asservat, pro Person Fr.
280 Spurensicherung an Kleidern, pro Person
280 Pauschale Zürcher En tschärfungsdienst Vorsorgliche Durchsuchung (Private) Fr.
700 Pauschalen Fotografie/3D Fotos/Fotodokumentation, Standard: pro Seite Fr.
15 Sonstige Aufträge nach Aufwand, mindestens Fr.
70 Erstellung CAD-Plan, bis 4 Std., inkl. 1 Print Fr.
400 Erstellung CAD-Plan, mehr als 4 Std. nach Zeitaufwand Plan (Original vorhanden): pro Print Fr.
100 Scannen Objekt, Grundgebühr Fr.
500 Scannen Tat-/Unfallort, Grundgebühr Fr. 1000 Täterhöhenrekonstruktion Fr. 1500 Pauschale Erkennungsdienst Erkennungsdienstliche Behandlung für Private (für Visum) Fr.
60 Pauschalen Daktyloskopie (Fingerabdrücke) und DNA Daktyloskopische Auswertung, einfach (Sichtbarmachung) Fr.
280 DNA-Spurenverwaltung (inkl. Bericht) Fr.
300 DNA-Abwaschen ab Munitionsteilen, pro Teil Fr.
50 Pauschalen Unfalluntersuchungen Glühlampen, pro Stück (exkl. Labor) Fr.
250 Aufzeichnungsgeräte, pro Stück Fr.
250 Reifen/Räder, pro Stück Fr. 1000 Sicherheitsgurten, pro Stück Fr.
500 Tachoscheibenauswertung (Gutachten) Fr. 1200
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551.63 Gebührenordnung des Forensischen Instituts Zürich Stundenansätze Laserpointer, Bestimmung Leistungsklasse Fr. 280 Laserpointer, METAS-Untersuch ung inkl. FOR-Bericht Fr. 450 Auslesung Fahrzeug Fr. 500 Pauschalen Schusswaffen Aufnahme Spurenmaterial in Zentrale Sammlung (inkl. Abgleich) Fr. 820 Beschuss: pro Waffe Fr. 140 Schusswaffen-Vergleich, wenige offene Fälle, pro Waffe Fr. 120 Schusswaffen-Vergleich, viele offene Fälle, pro Waffe Fr. 360 Auslesen Destabilisierungsgerät Fr. 440 Pauschalen Analytik und Betäubungsmitteluntersuchungen Laboranalytik, pro Untersuchung, pro Asservat Fr. 300 Gehaltsbestimmung Heroin/Kokain, pro Asservat Fr. 330 Gehaltsbestimmung übrige Betäubungsmittel, pro Asservat Fr. 450 Identifikation (2 Method en), pro Asservat Fr. 450 Zusatzmethoden, pro Untersuchung Fr. 250 Qualitative Untersuchung Cann abis, 1 bis 4 Proben Fr. 280 Qualitative Untersuchung Cannabis, me hr als 4 Proben nach Zeitaufwand Synthetische Cannabinoide, bis 4 Asservate Fr. 280 – weitere Asservate nach Zeitaufwand Profiling, Gehaltsbestimmung nach Zeitaufwand Schmauch-Analyse (Rasterelektrone nmikroskop), Grundgebühr Fr. 250 – pro Analyse Fr. 500 Brandschutt Voruntersuchung, bis 3 Proben Fr. 250 Brandschuttanalytik komplett, pro Probe Fr. 200 Fahrkosten Fahrkosten, normale Transporte, pro km Fr. 1 Fahrkosten, ADR-Transporte, pro km Fr. 1.30 Zuschläge Gerätezuschlag 1 (falls nicht inbegriffen in Pauschale) Fr. 300 Gerätezuschlag 2 (falls nicht inbegriffen in Pauschale) Fr. 600 Zuschlag für Express-Untersuchungen, höchstens bis
50% Sämtliche Angaben exkl. MWSt und inkl. Material
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