Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur Interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit --> V A/12/1 / V A/12/1/2
1. 7. 19 7 7 – 2 V A/11/5 Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur Interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit (Erlassen von der Landsgemeinde am 1. Mai 1977)
Art. 1 Der Kanton Glarus tritt der Interkantonalen Vereinbarung vom 21. Januar 1976 über die polizeiliche Zusammenarbeit bei.
Art. 2 Der Vollzug obliegt dem Regierungsrat. Er kann über unwesentliche Aende- rungen der Vereinbarung beschliessen.
Art. 3 Dieser Beschluss tritt nach der Annahme durch die Landsgemeinde in Kraft.
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