Verordnung über das Gewerbe der Reisenden (RGV 1)
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand
Art. 2 Begriffe
2. Abschnitt: Bewilligung für Reisende
Art. 3 Ausgeschlossene Waren
Art. 4 Ausnahmen von der Bewilligungspflicht
Art. 5 Für die Gesuchseinreichung zuständiger Kanton
Art. 6 Gesuch um Erteilung oder Erneuerung der Bewilligung
Art. 7 Mit dem Gesuch einzureichende Dokumente
Art. 8 Gesuchsprüfung
Art. 9 Erteilung und Erneuerung der Bewilligung
Art. 10 ¹⁰ Verweigerung der Bewilligung
Art. 10 a ¹¹ Entzug der Bewilligung
Art. 11 Inhalt und Form der Ausweiskarte
Art. 12 ¹² Pflichten der Reisenden
3. Abschnitt: Ermächtigung von Unternehmen und Branchenverbänden zur Abgabe von Ausweiskarten
Art. 13 Gesuch
Art. 14 Erteilung der Ermächtigung
Art. 15 Rechte und Pflichten der ermächtigten Unternehmen und Branchenverbände
Art. 16 Entzug der Ausweiskarte durch ermächtigte Unternehmen und Branchenverbände
Art. 17 Aufgaben der zuständigen kantonalen Stelle
Art. 18 Entzug der Ermächtigung zur Abgabe von Ausweiskarten
4. Abschnitt: Bewilligung für Schausteller und Zirkusbetreiber
Art. 19 Für die Gesuchseinreichung zuständiger Kanton
Art. 20 Gesuch um Erteilung oder Erneuerung der Bewilligung
Art. 21 Nachweis der Sicherheit
Art. 22 Anforderungen an die Inspektionsstelle
Art. 23 Aufgaben der Inspektionsstelle
Art. 24 Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
Art. 25 Bewilligung
5. Abschnitt: Aufsicht und Gebühren
Art. 26 Aufsicht und Vollzug
Art. 27 Strafregisterauszüge der Reisenden
Art. 28 Gebühren
6. Abschnitt: Datenschutz
Art. 29
7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Art. 30 Internationale Gewerbelegitimationskarte für Grossreisende
Art. 31 Übergangsbestimmungen
Art. 32 Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 33 Inkrafttreten
Anhang 1 ³²
Waren, die Reisende nur eingeschränkt oder gar nicht vertreiben oder anbieten dürfen
1. Folgende Waren dürfen Reisende nicht vertreiben:
2. Folgende Waren dürfen Reisende aufgrund sonstiger Bestimmungen des Bundesrechts nur eingeschränkt oder gar nicht vertreiben:
Anhang 2 ⁴²
Periodizitäten für die Erneuerung des Sicherheitsnachweises
Art der Anlagen | Frist für Erneuerung |
1. Kategorie | |
Grosszelte | 5 Jahre |
2. Kategorie | |
Spezifische Rund- und Hochfahrgeschäfte, Überkopf- und Grossfahrgeschäfte, Achterbahnen, Riesenräder |
|
3. Kategorie | |
Rundfahrgeschäfte, Schienenbahnen, Spezialgeschäfte | 3 Jahre |
4. Kategorie | |
Auto-Scooter, Geisterbahnen, Kinder-Karusselle, Laufgeschäfte, Bodenkarusselle, Rutschbahnen, einfache Konstruktionen |
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Anhang 3 ⁴³
Liste der Deckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung der Schausteller und Zirkusse nach Gefährdungspotential
Art der Anlagen | Minimale Deckungssumme |
1. Kategorie | |
| 20 |
| 15 |
| 10 |
| 5 |
2. Kategorie | |
Spezifische Rund- und Hochfahrgeschäfte, Überkopf- und Grossfahrgeschäfte, Achterbahnen, Riesenräder | 15 |
3. Kategorie | |
Rundfahrgeschäfte, Schienenbahnen, Spezialgeschäfte | 10 |
4. Kategorie | |
Auto-Scooter, Geisterbahnen, Kinder-Karusselle, Laufgeschäfte, Bodenkarusselle, Rutschbahnen, aufblasbare Anlagen, einfache Konstruktionen | 5 |