Verordnung über die Darstellung von Nutzungsplänen (701.12)
CH - ZH

Verordnung über die Darstellung von Nutzungsplänen

1 V über die Darstellung v on Nutzungsplänen (VDNP)
701.12 Verordnung über die Darstellung vo n Nutzungsplänen (VDNP) (vom 11. Mai 2016)
1 ,
2 Der Regierungsrat, gestützt auf §
359 Abs. 1 lit. a des Planun gs- und Baugesetzes vom 7. Sep tember 1975 (PBG)
3 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand

§ 1.

1 Diese Verordnung regelt die ei nheitliche Darstellung von verbindlichen kommuna len Nutzungsplänen.
2 Für die Darstellung von verbindl ichen überkomm unalen Nutzungs plänen gilt die Verordnung sinngemäss.
Verbindliche
Nutzungspläne

§ 2.

1 Die Genehmigung gemäss §
5 PBG setzt voraus, dass die Darstellung den Vorgaben der Vero rdnung und den Signaturen gemäss Anhang entspricht.
2 Die Baudirektion kann Abweichungen von den Vorgaben gestat ten, wenn a. die zur Verfügung gestellten Sign aturen oder Ergänzungspläne für eine zweckmässige Da rstellung aufgrund örtl icher oder sachlicher Besonderheiten nicht ausreichen oder b. die Lesbarkeit nicht gegeben ist.
3 Sie führt eine Liste der Abwe ichungen und macht diese zugäng lich.
Unverbindliche
Nutzungspläne

§ 3.

Nutzungspläne, die inhaltlich oder in der Darstellung vom genehmigten Nutzungsplan abweichen, sind unverbindlich. Dies ist auf den Nutzungsplänen zu vermerken.
Darstellungs
-
umfang

§ 4.

1 Das Ergebnis der Nutzungsplanungen wird im Grund zonenplan dargestellt, sofern di ese Verordnung nich t die Darstellung in Ergänzungsplä nen vorschreibt.
2
701.12 V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)
2 Zur Orientierung wird im Gr undzonenplan der Übersichtsplan hinterlegt. Für Ergänzungspläne ka nn je nach gewähl tem Massstab der Übersichtsplan oder der Plan für das Grundbuch hinterlegt werden.
3 Für Sonderbauvorschriften und Gest altungspläne gelten die Dar
- stellungsvorgaben de r Ergänzungspläne. Plan beschriftung und Legende

§ 5.

1 Nutzungspläne enthalten ein Ti tel- und ein Legendenblatt. Sie weisen den Massstab und die Nordrichtung aus.
2 Das Titelblatt enthält minde stens folgende Elemente: a. Bezeichnung des Plans (Plantitel), b. Kantons- und Gemeindenamen, c. Erlass- und Gene hmigungsvermerk, d. Erstellungs- und Druckdatum.
3 Das Legendenblatt weis t die Plandarstellung en als Festlegungen oder Informationsinhalte aus. Massstab

§ 6.

1 Der Massstab für den Gr undzonenplan beträgt 1 : 5000.
2 Die Massstäbe für Ergänzungspläne sind so zu wählen, dass die grundeigentümerverbindlichen Vo rgaben eindeutig hervorgehen. B. Grundzonenpläne Darstellung der Zonen

§ 7.

1 Die Zonen werden mit der entsprechenden Signatur dar
- gestellt und beschriftet.
2 Die Beschriftung enthält: a. die Bezeichnung der Zone ge mäss den Bauvorschriften, b. die Nutzungsziffer gemäss §§
255, 256 oder 258 PBG.
3 Die Nutzungspläne enthalten die Zuweisung der Empfindlichkeits
- stufen. Überlagernde Festlegungen

§ 8.

Die Signaturen für überlagernde Festlegungen können mit einer Beschriftung verdeutlicht werden. Informations inhalte

§ 9.

1 Folgende Festlegungen werden im Grundzonenplan als Infor
- mationsinhalte dargestellt: a. kommunale Informationsinhalte:
1. öffentliche und private Gestaltungspläne,
2. beantragte Festlegungen gemäss §
234 PBG,
3 V über die Darstellung v on Nutzungsplänen (VDNP)
701.12 b. überkommunale Informationsinhalte:
1. überkommunale Zonen und Festlegungen,
2. kantonale Gestaltungspläne,
3. Waldflächen,
4. nicht eingezonte Gewässerflächen,
5. Hochleistungsstrasse n ausserhalb der Bauzone sowie nicht ein gezonte Hochleistungsstr assen und Eise nbahnareale.
2 Die Legende verweist auf rechtskräftige Ergänzungspläne.
3 Der Gemeindevorstand führt di e Informationsinhalte nach. C. Ergänzungspläne

§ 10.

1 Der Grundzonenplan kann mit fo lgenden Plänen ergänzt werden:
4 a. Kernzonen und Weiler (EP 1), b. Quartiererhaltungszonen (EP 2), c. Zentrumszonen (EP 3), d. Wald- oder Gewässerab standslinien (EP 4), e. Baulinienpläne (EP 5), f. Hochhäuser (EP 6), g. Aussichtsschutz (EP 7), h. Baumschutz und Begrünung (EP 8), i. Aussenantennen (EP 9), j. Vorgaben zu Wohnnutzungen (EP 10), k. Vorgaben zu erneuerbaren Energien (EP 11), l. Feinerschliessung und Parkierung (EP 12), m. Sonderbauvorschriften (EP 13), n. öffentliche Gestal tungspläne (EP 14), o. private Gestaltungspläne (EP 15).
2 Die Gemeinden können Inhalte der Ergänzungspläne, soweit dies zweckmässig ist, zusammengefasst darstellen.
3 Ergänzungspläne können weitere öffentlich-rechtliche Eigentums beschränkungen als Informationsinhalt e enthalten. Es werden die für den Kataster definierte n Signaturen verwendet.
4
701.12 V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP) D. Übergangsbestimmung

§ 11.

Die Bestimmungen dieser Verordnung sind auf alle Nutzungs
- planungen anwendbar, di e der Baudirektion im Zeitpunkt des Inkraft
- tretens noch nicht zur Vorprüfung gemäss §
87 a Abs.
1 PBG einge
- reicht worden sind.
1 OS 71, 246 ; Begründung siehe ABl 2016-05-27 .
2 Inkrafttreten: 1. August 2016.
3 LS 700.1 .
4 Fassung gemäss RRB vom 17. April 2019 ( OS 75, 294 ; ABl 2019-05-03 ). In Kraft seit 1. Juni 2020.
5 V über die Darstellung v on Nutzungsplänen (VDNP)
701.12 Anhang zur Verordnung über die Darstellung von Nutzungsplänen
6
701.12 V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP) Lesehilfe Nutzungsmass einschränkend
100/30/0/20
0 .50
0 .18 Beispiel: kommunale Zone Farbcode C/M/Y/K Fläche historische Kernzonen
23/40/56/14 Die Angaben beziehen sich , soweit nicht anders ausgewiesen, auf die im gedruckten Plan dargestellten Grössen (1:5000) Rotation Nullrichtung =
0° = horizontal Versatz Bei Schraffuren Abstand von Linie zu Linie Abstand Bei Punktschraffuren von Zentrum zu Zentrum Beispiel: Analog bei Liniendarstellungen Beispiel: Beispiel: überlagernde Festlegung Farbcode C/M/Y/K Definition Schraffur Definition Umrandung Linien- dicke in mm
1 .00 Abstand =
3 mm in mm gleichseitiges Dreieck Seite =
2 mm Abstand =
4 mm Rotation =
135° Versatz =
3 mm
100/30/0/20 ausgezogen
7 V über die Darstellung v on Nutzungsplänen (VDNP)
701.12 A. Grundsätze Prioritäten Ebenen Grundzonenplan Beschriftungen Beantragte Festlegungen Überlagernde Festlegungen Übersichtsplan Grundzonierungen Verkehrsflächen Gewässer Wald Landwirtschaft Grenzen der Grundzonierungen Beschriftungen Farbcode C/M/Y/K Text Textbeispiel Textsignaturen
0/0/0/100
öB B. Grundlagen Übersichtsplan
70/65/60/15 Plan für das Grundbuch geregelte Darstellung gemäss Weisung © Amtliche Vermessung ± Darstellung des Planes für das Grundbuch ª
8
701.12 V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP) C. Kommunale Zonen Grenzen Linien- dicke in mm Farbcode C/M/Y/K Zonengrenzen
0/0/0/100
0 .5 Kernzonen historische Kernzonen
23/40/56/14 erweiterte Kernzonen
12/20/28/7 Farbcode C/M/Y/K Fläche Quartiererhaltungszonen
0/40/0/0 Quartiererhaltungszonen
9 V über die Darstellung v on Nutzungsplänen (VDNP)
701.12 Zentrumszonen Zentrumszonen 4 bis 5 Vollgeschosse
12/24/0/0 Zentrumszonen bis
3 Vollgeschosse
20/40/0/0 Zentrumszonen 6 Vollgeschosse
30/60/0/0 Zentrumszonen
7 Vollgeschosse
40/80/0/0 Farbcode C/M/Y/K Fläche
10
701.12 V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP) ≥
20 / <
22 Wohnzonen
1 Vollgeschoss
0/0/20/0 Ausnützungsziffer in m
2 /m
2 Baumassenziffer in m
3 /m
2 Überbauungsziffer in %
0/0/40/0 <
20 ≥
20 <
1.2 ≥
1 .2 <
21 ≥
21
2 Vollgeschosse Ausnützungsziffer in m
2 /m
2 Baumassenziffer in m
3 /m
2 Überbauungsziffer in %
0/13/40/0 <
30 <
1 .3 <
20
0/20/55/0 ≥
30 / <
40 ≥
1 .3 / <
1 .7 Farbcode C/M/Y/K Fläche
0/28/70/0 ≥
40 / <
50 ≥
1 .7 / <
2.0 ≥
22 / <
25
0/35/90/0 ≥
50 ≥
2.0 ≥
25
3 Vollgeschosse Ausnützungsziffer in m
2 /m
2 Baumassenziffer in m
3 /m
2 Überbauungsziffer in %
0/48/60/0 <
55 <
2.4 <
21
0/64/80/0 ≥
55 / < 70 ≥
2.4 / <
3 .2 ≥
21 / <
26
0/80/100/0 ≥
70 ≥
3 .2 ≥
26
11 V über die Darstellung v on Nutzungsplänen (VDNP)
701.12
4 Vollgeschosse Ausnützungsziffer in m
2 /m
2 Baumassenziffer in m
3 /m
2 Farbcode C/M/Y/K Fläche
0/100/63/0
0/80/50/0 <
100 ≥
100 <
3 .1 ≥
3 .1
5 und mehr Vollgeschosse
0/100/10/0 Farbcode Wohnzonen sowie Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung Signatur der entsprechenden Wohnzone mit überlagernder Schraffur Rotation =
90° Balkenbreite = 3 mm
Muster- darstellung
15/0/0/0
35/0/0/0 Industrie- und Gewerbezonen mit Handels- und Dienstleistungsgewerbe Industrie- und Gewerbezonen mit eingeschränktem Handels- und Dienstleistungsgewerbe Industriezonen ohne Handels- und Dienstleistungsgewerbe Industrie und Gewerbezonen
60/0/0/0
15/0/0/0
12
701.12 V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)
35/60/84/21 Weiler
20/0/20/0 Freihaltezonen kommunale Freihaltezonen kommunale Landwirtschaftszonen Landwirtschaftszonen Weiler Zonen für öffentliche Bauten Zonen für öffentliche Bauten
0/0/0/15 Farbcode C/M/Y/K Fläche Erholungszonen Erholungszonen
15/0/70/0
30/0/60/0 Reservezonen Reservezonen
0/0/0/0 Innenliegende Bandierung Breite =
0 .6 mm
13 V über die Darstellung v on Nutzungsplänen (VDNP)
701.12 Farbcode C/M/Y/K Definition Schraffur Definition Umrandung Linien- dicke in mm D. Überlagernde Festlegungen Ausnützung Nutzungsmass einschränkend Nutzungsmass erleichternd
0 .50
0 .50
0 .40
0 .40 Dachgestaltung einschränkend Dachgestaltung erleichternd Bauweise
100/30/0/20 ausgezogen
70/100/0/0 ausgezogen
0 .50
0 .40
100/30/0/20
0 .50
0 .40 ausgezogen Rotation =
90° Versatz =
3 mm Rotation =
135° Versatz =
3 mm ausgezogen Rotation =
135° Versatz =
3 mm
70/100/0/0 Rotation =
90° Versatz =
3 mm
100/30/0/20
70/100/0/0
70/100/0/0
100/30/0/20
14
701.12 V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP) Gebäudeabmessung einschränkend Gebäudeabmessung erleichternd Gebäudeabmessung (Hochhäuser) Gebäudeabmessung (Terrassenhäuser) ausgezogen Farbcode C/M/Y/K Definition Schraffur Definition Umrandung Linien- dicke in mm Bauweise
0 .50
0 .50
0 .40
0 .40 Rotation =
45° Versatz =
3 mm
70/100/0/0
0 .50
0 .40
0/0/0/80
0 .50
0 .40
70/0/90/0
100/30/0/20
100/30/0/20 Rotation =
45° Versatz =
3 mm ausgezogen ausgezogen Rotation =
45° Versatz =
3 mm Rotation =
45° Versatz =
3 mm ausgezogen
70/100/0/0
0/0/0/80
70/0/90/0
15 V über die Darstellung v on Nutzungsplänen (VDNP)
701.12
0 .40 ausgezogen Rotation =
0° Versatz =
3 mm
0 .50 Wohnen Betriebsart einschränkend Betriebsart erleichternd Immissionen Farbcode C/M/Y/K Definition Schraffur Definition Umrandung Linien- dicke in mm Nutzweise
1 .00
1 .00
0 .40
0 .40 Abstand =
3 mm Abstand =
3 mm ausgezogen
1 .00
0 .40 Abstand =
3 mm ausgezogen
0/0/0/50
0/0/0/50
100/30/0/20
70/100/0/0
0/0/0/80
100/30/0/20
70/100/0/0
0/0/0/80 ausgezogen
16
701.12 V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP) Farbcode C/M/Y/K Fläche Umrandung Definition Bandierung Linien- dicke in mm Weitere Festlegungen der Bau- und Zonenordnung
0 .10 Bandierung innenliegend Abstand =
3 mm D =
1 .5 mm Gestaltungsplanpflicht
0 .10
0/0/0/0
0/0/0/100 Bandierung innenliegend Abstand =
3 mm D =
1 .5 mm Arealüberbauungen zulässig
0/0/0/0
70/0/90/0 Bandierung innenliegend
70/0/90/0 Aussichtsschutz gleichseitiges Dreieck Seite =
1 .5 mm Abstand =
3 mm
0/0/0/100
0/0/0/100
0 .40 Flächen , Punkt- und Lineardarstellung gleichseitiges Dreieck Seite =
2 mm Abstand =
4 mm gleichseitiges Dreieck Seite =
4 mm Sonderbauvorschriften
0/100/100/0
0/0/0/100 Breite =
0 .4 mm ausgezogen Breite =
0 .8 mm Breite =
0 .4 mm
17 V über die Darstellung v on Nutzungsplänen (VDNP)
701.12 E. Überkommunale Zonen Linien- dicke in mm Übrige Inhalte Farbcode C/M/Y/K Fläche Definition Schraffur Umrandung
20/0/20/0
30/0/60/0 kantonale und regionale Freihaltezonen kantonale Landwirtschaftszonen
0 .50 Höhereinstufung wegen Lärmvorbelastung ausgezogen
0 .50
0 .40 Rotation =
0° Versatz =
3 mm
100/30/0/20
100/30/0/20
0/0/0/100
18
701.12 V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP) Farbcode C/M/Y/K Fläche Umrandung Definition Bandierung F. Informationsinhalte Flughäfen und Flugplätze Hochleistungsstrassen Bahnareale Verkehrsflächen ausserhalb Bauzonen
0/0/5/0 xxx
0 .10
0/0/0/100
0/0/0/100 Bandierung innenliegend Abstand =
3 mm D =
1 .5 mm Gestaltungspläne bestehend Gewässer
17/4/2/0 Linien- dicke in mm
40/0/40/10 Wald
19 V über die Darstellung v on Nutzungsplänen (VDNP)
701.12 beantragte Festlegungen Farbcode C/M/Y/K Fläche Umrandung Definition Bandierung G . Temporäre Festlegungen
0/0/0/0
0/0/0/0 Bandierung innenliegend Breite =
0 .4 mm Breite =
0 .8 mm
56/13/0/0 Breite =
0 .4 mm
20
701.12 V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP) Farbcode C/M/Y/K Linie Definition Linie H . Liniendarstellungen Allgemeine Liniendarstellungen sowie Liniendarstellungen als Informations- inhalte in Ergänzungsplänen Massstab 1:1000/1:500 Linien- dicke in mm Gewässerabstandslinien gemäss

§ 67

PBG
0/0/0/100
0 .18 gestrichelt
7 .0 mm/
2 .0 mm Ski- und Schlittellinien gemäss

§ 111

PBG
0/0/0/100
0 .18 Bandierung Striche =
2 mm Rotation =
0°/90°/
45°/135° Abstand =
4 mm Baulinien für Versorgungsleitung und für Anschlussgleise gemäss

§ 96

Abs .
2 lit . c PBG
0/0/0/100
0 .18 strich-strich-punktiert
7 .0 mm/1 .5 mm/
7 .0 mm/3 .0 mm/
0 .5 mm/3 .0 mm Baulinien für Betriebsanlagen zu Verkehrsbauten sowie für Fluss- und Bachkorrekturen gemäss

§ 96

Abs .
2 lit . b PBG
0/0/0/100
0 .18 strich-punkt-punktiert
7 .0 mm/2 .0 mm/
0 .5 mm/1 .5 mm/
0 .5 mm/2 .0 mm Verkehrsbaulinien für Strassen , Wege und Plätze gemäss

§ 96

Abs .
2 lit . a PBG
0/0/0/100
0 .18 strich-punktiert
7 .0 mm/3 .5 mm/
0 .5 mm/3 .5 mm
0/0/0/100 Waldabstandslinien gemäss

§ 66

Abs .
2 PBG
0 .18 gestrichelt
4 .0 mm/
1 .5 mm
21 V über die Darstellung v on Nutzungsplänen (VDNP)
701.12 Farbcode C/M/Y/K Bandierung
0/85/100/5 Linien durchgestrichen Länge =
5 .0 mm Rotation =
45° Abstand =
1 .5 mm projektierte Liniendarstellungen Baulinien die Gegenstand einer anderen , noch nicht rechtskräftigen Baulinien- vorlage sind
0/5/80/0 Bandierung aussenliegend Breite =
1 .0 mm Liniendarstellungen als Festlegungen in Ergänzungsplänen Massstab 1:1000/1:500 Grundsätze Entsprechende Linienart mit Bandierung Bandierung aussenliegend Breite =
2 .5 mm
0/35/40/0 aufzuhebende Liniendarstellungen Entsprechende Linienart gegebenenfalls mit Bandierung (Beispiel Waldabstandslinie: Bandierung waldseitig ,
34/2/40/0 , Bre ite = 1.0 mm) RRB Nr.
2345/1998 rechtskräftige Liniendarstellungen Entsprechende Linienart gegebenenfalls mit Bandierung (Beispiel Waldabstandslinie: Bandierung waldseitig ,
34/2/40/0 , Breite = 2 .5 mm)
22
701.12 V über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP) Anschlusspunkte RRB Nr.
2351/1998
0/0/0/0
0 .18 RRB Nr.
2351/1998 RRB Nr . Farbcode C/M/Y/K Fläche Umrandung Linien- dicke in mm
0/0/0/100 Entsprechende Linienart gegebenenfalls mit Bandierung (Beispiel Verkehrsbaulinie: Bandierung aussenliegend ,
45/15/0/0 , Breite = 2 .5 mm) Liniendarstellungen als Festlegungen in Ergänzungsplänen Massstab 1:1000/1:500
23 V über die Darstellung v on Nutzungsplänen (VDNP)
701.12
0/0/0/100
0 .18 gestrichelt
4 .0 mm/1 .5 mm rechtskräftige Waldabstandslinien Farbcode C/M/Y/K Linie Definition Linie Bandierung Darstellungen der Waldabstandslinien im Ergänzungsplan (EP
4) Massstab 1:1000/1:500 RRB Nr.
2345/1998
34/2/40/0 Bandierung/Beschriftung Waldseitig liegend Breite =
2 .5 mm Linien- dicke in mm Darstellungen der Baulinien im Ergänzungsplan (EP 10) Massstab 1:1000/1:500 rechtskräftige Baulinien RRB Nr.
2351/1998
45/15/0/0 Bandierung/Beschriftung aussenliegend Breite =
2 .5 mm
0/0/0/100
0 .18 strich-punktiert
7 .0 mm/3 .5 mm/
0 .5 mm/3 .5 mm gemäss

§ 96

Abs .
2 PBG Besondere Zwecke bei Verkehrsbaulinien (§
97 PBG) sowie Rechtswirkungen des Baulinienplanes (§
99 Abs .
2 PBG) können farblich differenziert oder mit Beschriftung dargestellt werden
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