Dekret über die Errichtung eines kinderpsychiatrischen Dienstes des Kantons Luzern
Dekret Dekret über die Errichtung eines kinderpsychiatrischen Dienstes des Kantons Luzern über die Errichtung eines kinderpsychiatrischen Dienstes des Kantons Luzern vom 2. Juli 1968 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, auf den Vorschlag des Regierungsrates und den Bericht einer Kommission, beschliesst:
1. Im Kanton Luzern ist ein kinderpsychiatrischer Dienst zu schaffen.
2. Der Regierungsrat wird beauftragt, in der Liegenschaft Spitalstrasse 17a, Luzern, als erste Ausbauetappe ein kinderpsychiatrisches Ambulatorium zu errichten.
3. Für den Umbau der Liegenschaft Spitalstrasse 17a und die Einrichtungen des kinderpsychiatrischen Ambulatoriums wird ein Kredit von Fr.
70 000.– bewilligt.
4. Das Dekret ist vom Regierungsrat zu veröffentlichen und vorbehältlich einer Volksabstimmung zu vollziehen. Luzern, 2. Juli 1968 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Dr. A. Krummenacher Die Sekretäre: P. Schäli, P. Emmenegger *
1
2
* G XVII 360 unbenützt ab (K 1968 1012).
1
2
Feedback