Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Kriens mit i... (160d)
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Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Kriens mit ihrer Einwohnergemeinde

Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Kriens mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Kriens mit ihrer Einwohnergemeinde vom 25. Juni 1991 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 5. März 1991 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Kriens über die Vereinigung mit ihrer Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 25. Juni 1991 Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Alice Wey-Heini Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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* K 1991 1542 und G 1991 179
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