Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Meggen mit ihrer Einwohnergemeinde
Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Meggen mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Meggen mit ihrer Einwohnergemeinde vom 20. Oktober 1992 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 15. September 1992 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Meggen über die Vereinigung mit ihrer Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 20. Oktober 1992 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Franz Wicki Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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* K 1992 2368 und G 1992 324
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