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Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Meierskappel mit ihrer Einwohnergemeinde

Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Meierskappel mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Meierskappel mit ihrer Einwohnergemeinde vom 21. Mai 1996 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Absatz 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 15. März 1996 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Meierskappel über die Vereinigung mit der Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 21. Mai 1996 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Oswin Bättig Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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* K 1996 1420 und G 1996 102
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