Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Horw mit ihr... (160q)
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Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Horw mit ihrer Einwohnergemeinde

Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Horw mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Horw mit ihrer Einwohnergemeinde vom 3. Mai 2004 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Absatz 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962
1 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 13. Februar 2004
2 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Horw über die Vereinigung mit der Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 3. Mai 2004 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Hans Lustenberger Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler
* K 2004 1265 und G 2004 317
1 SRL Nr. 150
2 Erscheint in den Verhandlungen des Grossen Rates 2004.
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